Abmelden

Rundfunkbeitrag abmelden mit kostenloser Vorlage

Gibst du eine Wohnung auf oder ziehst zu jemandem, der schon zahlt, meldest du den Rundfunkbeitrag ab. Die Vorlage enthält die Angaben, die dafür nötig sind.

  • Kostenlose Vorlage zum Kopieren und Drucken
  • Mit den Angaben, die das Gesetz verlangt
  • Kostenlos und ohne Konto
  • 1 Beitrag

    Je Wohnung zahlt ein Inhaber, mehrere haften gemeinsam

    § 2 RBStV

  • unverzüglich

    Abmeldung schriftlich, sobald du die Wohnung nicht mehr innehast

    § 8 RBStV

  • Monatsende

    Ende der Beitragspflicht, frühestens im Monat der Abmeldung

    § 7 RBStV

Stand 22.10.2026. Einzelheiten und Ausnahmen stehen weiter unten.

Abmeldung Vorlage

Deine Abmeldung als kostenlose Vorlage.

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Deine Angaben

1 von 7

1

Wer meldet sich ab?

2

An wen geht die Abmeldung?

Die Adresse steht auf den Schreiben, die du zum Rundfunkbeitrag bekommen hast.

3Seit wann und warum?

Ziehst du zu jemandem, der schon zahlt, nenn auch dessen Beitragsnummer.

4

Was soll noch hinein?

Dein Schreiben

Noch 6 Angaben offen

[Dein Name]

[Deine Straße und Hausnummer]

[PLZ und Ort]


[Empfänger]

[Adresse des Empfängers]



Abmeldung Rundfunkbeitrag, Beitragsnummer [Nummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit melde ich mich vom Rundfunkbeitrag ab. Ich habe die Wohnung seit dem [Datum] nicht mehr inne.

Grund ist der Einzug in eine Wohnung, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.


Bitte bestätigen Sie mir die Abmeldung und das Ende der Beitragspflicht in Textform.


Mein SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich zum Ende der Beitragspflicht.


Mit freundlichen Grüßen


[Dein Name]

Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Gelb markiert ist, was noch fehlt. Das Schreiben ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung.

Gut zu wissen

Rundfunkbeitrag: Was das Gesetz verlangt.

  • Wer zahlt

    Für jede Wohnung zahlt ein Inhaber den Rundfunkbeitrag, Inhaber ist jede volljährige Person, die dort selbst wohnt.

    Genauer erklärt

    Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von ihrem Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu zahlen (§ 2 Abs. 1 RBStV). Inhaber ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Vermutet wird das bei jedem, der dort gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter steht (§ 2 Abs. 2 RBStV).

    Wohnen mehrere Inhaber zusammen, haften sie gemeinsam (§ 2 Abs. 3 RBStV). Die Anmeldung eines Bewohners wirkt auch für die anderen, solange sich an der Beitragspflicht für die Wohnung nichts ändert (§ 8 Abs. 3 RBStV).

  • Wann du abmelden musst

    Gibst du eine Wohnung auf, musst du das unverzüglich schriftlich anzeigen, das ist die Abmeldung.

    Genauer erklärt

    Das Ende des Innehabens einer Wohnung ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 8 Abs. 2 RBStV). Typische Anlässe sind der Einzug in eine Wohnung, für die schon jemand zahlt, der Umzug ins Ausland oder die Aufgabe einer zweiten Wohnung.

    Ziehst du nur von einer Wohnung in eine andere und zahlst dort selbst weiter, ist das keine Abmeldung, sondern eine Änderung deiner Daten (§ 8 Abs. 1 RBStV). Dafür ist diese Vorlage nicht gedacht.

  • Welche Angaben nötig sind

    Die Abmeldung nennt das Ende, den Grund und, wenn jemand für die neue Wohnung zahlt, dessen Beitragsnummer.

    Genauer erklärt

    Bei der Abmeldung sind das Datum des Endes, der Lebenssachverhalt, der die Abmeldung begründet, und die Beitragsnummer der Person zu nennen, die für die neue Wohnung zahlt (§ 8 Abs. 5 RBStV). Dazu kommen deine eigenen Angaben wie Name und Beitragsnummer (§ 8 Abs. 4 RBStV).

    Die Vorlage oben fragt diese Angaben ab. Ziehst du zu jemandem, der schon zahlt, ergänze im Feld Grund dessen Beitragsnummer.

  • Wann die Beitragspflicht endet

    Die Pflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem du die Wohnung aufgibst, aber nicht vor dem Monat deiner Abmeldung.

    Genauer erklärt

    Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem du die Wohnung nicht mehr innehast, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem du das angezeigt hast (§ 7 Abs. 2 Satz 1 RBStV). Meldest du dich spät ab, zahlst du also länger.

    Schick die Abmeldung deshalb zeitnah ab und bewahr einen Nachweis auf. Den Beitrag trägst du im Fixkosten-Check ein, dann siehst du alle laufenden Kosten auf einen Blick.

Häufige Fragen

Fragen zur Abmeldung

Wann muss ich den Rundfunkbeitrag abmelden?
Sobald du eine Wohnung nicht mehr innehast, zum Beispiel weil du zu jemandem ziehst, der schon zahlt, oder ins Ausland. Das Ende ist unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 8 Abs. 2 RBStV).
Muss die Abmeldung schriftlich sein?
Ja. Das Gesetz verlangt, dass du das Ende des Innehabens schriftlich anzeigst (§ 8 Abs. 2 RBStV). Mit der Vorlage oben erstellst du ein Schreiben zum Ausdrucken.
Welche Angaben gehören in die Abmeldung?
Das Datum, ab dem du die Wohnung nicht mehr innehast, der Grund und die Beitragsnummer der Person, die für die neue Wohnung zahlt (§ 8 Abs. 5 RBStV). Dazu deine eigenen Angaben wie Name und Beitragsnummer.
Bis wann muss ich zahlen?
Bis zum Ende des Monats, in dem du die Wohnung aufgibst, aber nicht vor dem Ende des Monats, in dem du dich abgemeldet hast (§ 7 Abs. 2 Satz 1 RBStV). Eine späte Abmeldung kostet dich also Beiträge.
Wir sind eine WG. Muss jeder zahlen?
Für eine Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen (§ 2 Abs. 1 RBStV), mehrere Inhaber haften gemeinsam (§ 2 Abs. 3 RBStV). Wie ihr klärt, wer zahlt, wenn für eine Wohnung doppelt gezahlt wird, haben wir nicht geprüft. Frag in diesem Fall bei deiner Landesrundfunkanstalt nach.
Ich ziehe in eine neue Wohnung und zahle dort selbst. Muss ich mich abmelden?
Nein, das ist keine Abmeldung, sondern eine Änderung deiner Daten, die du ebenfalls anzeigen musst (§ 8 Abs. 1 RBStV). Dafür ist diese Vorlage nicht gedacht.
An wen schicke ich die Abmeldung?
An die zuständige Landesrundfunkanstalt (§ 8 Abs. 2 RBStV). Die Anschrift steht auf den Schreiben, die du zum Rundfunkbeitrag bekommen hast.

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