Wer zahlt
Für jede Wohnung zahlt ein Inhaber den Rundfunkbeitrag, Inhaber ist jede volljährige Person, die dort selbst wohnt.
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Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von ihrem Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu zahlen (§ 2 Abs. 1 RBStV). Inhaber ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Vermutet wird das bei jedem, der dort gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter steht (§ 2 Abs. 2 RBStV).
Wohnen mehrere Inhaber zusammen, haften sie gemeinsam (§ 2 Abs. 3 RBStV). Die Anmeldung eines Bewohners wirkt auch für die anderen, solange sich an der Beitragspflicht für die Wohnung nichts ändert (§ 8 Abs. 3 RBStV).




