Reguläre Kündigung
Anfangs bindet dich der Vertrag höchstens 24 Monate, läuft er danach stillschweigend weiter, kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.
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Ein Internetvertrag mit Verbrauchern bindet dich anfangs höchstens 24 Monate (§ 56 Abs. 1 TKG). Die Frist zum Ende dieser Laufzeit steht im Vertrag. Läuft er danach stillschweigend weiter, kommst du nach § 56 Abs. 3 TKG jederzeit mit einer Frist von einem Monat heraus. Für Verträge von vor dem 1. Dezember 2021 gilt das nach Angaben der Bundesnetzagentur ebenfalls, sobald die Mindestlaufzeit abgelaufen ist.
Ändert der Anbieter einseitig Preis oder Bedingungen, kannst du innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung ohne Frist und ohne Kosten kündigen (§ 57 Abs. 1 TKG). Ausgenommen sind Änderungen, die ausschließlich vorteilhaft, rein administrativ ohne Nachteil oder gesetzlich vorgeschrieben sind.







