Kündigen

Internetvertrag kündigen, bevor die Frist abläuft

Hier erstellst du die Kündigung für DSL, Kabel oder Glasfaser und siehst, bis wann sie beim Anbieter sein sollte.

  • Schreiben zum Kopieren und Drucken
  • Mit Fristen-Rechner
  • Kostenlos und ohne Konto
  • 24 Monate

    Höchstdauer der ersten Laufzeit bei Verträgen mit Verbrauchern

    § 56 TKG

  • 1 Monat

    Kündigungsfrist, sobald der Vertrag stillschweigend weiterläuft

    § 56 TKG

  • 1 Monat

    Kündigungsfrist bei Umzug, wenn der Anbieter die Leistung dort nicht anbietet

    § 60 TKG

  • 1 Arbeitstag

    Höchstdauer der Unterbrechung beim Anbieterwechsel

    § 59 TKG

Stand 13.10.2026. Einzelheiten und Ausnahmen stehen weiter unten.

Kündigungsschreiben

Dein Schreiben für Internet.

Trag ein, was du weißt. Was fehlt, steht als Platzhalter im Text. Deine Angaben bleiben in deinem Browser.

Deine Angaben

0 von 5

1

Wer kündigt?

2

Welcher Vertrag?

Die Adresse für Kündigungen steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.

3Wie kündigst du?
4

Was soll noch hinein?

Dein Schreiben

Noch 5 Angaben offen

[Dein Name]

[Deine Straße und Hausnummer]

[PLZ und Ort]


[Name des Anbieters]

[Adresse des Anbieters]



Kündigung Internetvertrag, Kundennummer [Nummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und den Tag, an dem der Vertrag endet, in Textform.


Mein SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich zum Vertragsende.


Bitte sehen Sie von Anrufen und Angeboten zur Rückgewinnung ab. Der Nutzung meiner Daten für Werbung widerspreche ich.


Mit freundlichen Grüßen


[Dein Name]

Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Gelb markiert ist, was noch fehlt. Das Schreiben ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung.

Kündigungsfrist

Bis wann muss die Kündigung da sein?

1

Das Ende der Laufzeit steht im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder im Kundenkonto.

2Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Die Frist steht in deinem Vertrag oder in den Bedingungen des Anbieters.

Dein Termin

Monat und Jahr

Trag links das Vertragsende ein.

Dann steht hier der Tag, an dem deine Kündigung spätestens ankommen sollte.

Gut zu wissen

Internet: Fristen und deine Rechte.

  • Reguläre Kündigung

    Anfangs bindet dich der Vertrag höchstens 24 Monate, läuft er danach stillschweigend weiter, kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.

    Genauer erklärt

    Ein Internetvertrag mit Verbrauchern bindet dich anfangs höchstens 24 Monate (§ 56 Abs. 1 TKG). Die Frist zum Ende dieser Laufzeit steht im Vertrag. Läuft er danach stillschweigend weiter, kommst du nach § 56 Abs. 3 TKG jederzeit mit einer Frist von einem Monat heraus. Für Verträge von vor dem 1. Dezember 2021 gilt das nach Angaben der Bundesnetzagentur ebenfalls, sobald die Mindestlaufzeit abgelaufen ist.

    Ändert der Anbieter einseitig Preis oder Bedingungen, kannst du innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung ohne Frist und ohne Kosten kündigen (§ 57 Abs. 1 TKG). Ausgenommen sind Änderungen, die ausschließlich vorteilhaft, rein administrativ ohne Nachteil oder gesetzlich vorgeschrieben sind.

  • Umzug

    Ein Umzug beendet den Vertrag nicht von selbst, kündigen kannst du mit einem Monat Frist nur, wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbietet.

    Genauer erklärt

    Ein Umzug beendet den Vertrag nicht von selbst. Ziehst du als Verbraucher um, muss der Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz ohne Änderung der Laufzeit und der übrigen Inhalte erbringen, soweit er sie dort anbietet. Dafür darf er ein angemessenes Entgelt verlangen, höchstens in Höhe des Entgelts für einen Neuanschluss. Bietet er die Leistung dort nicht an, kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen, zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt. Das regelt § 60 TKG.

  • Zu langsames Internet

    Bei erheblich, dauerhaft oder regelmäßig zu langsamem Internet kannst du nach einer Messung mindern oder, in der Regel nach einer Frist zur Abhilfe, kündigen.

    Genauer erklärt

    Weicht die Geschwindigkeit erheblich, dauerhaft oder regelmäßig wiederkehrend von der zugesagten Leistung ab, kannst du als Verbraucher den Preis mindern oder ohne Frist kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG). Nachweisen musst du das mit dem Messverfahren der Bundesnetzagentur. Für Festnetzanschlüsse verlangt ihre Festlegung von 2021 dafür 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen. Vor der Kündigung musst du dem Anbieter in der Regel eine Frist zur Abhilfe setzen, weil § 314 Abs. 2 BGB entsprechend gilt.

  • Wechsel ohne lange Unterbrechung

    Beim Anbieterwechsel darf dein Anschluss höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein.

    Genauer erklärt

    Beim Anbieterwechsel darf der alte Anbieter die Leistung nicht unterbrechen, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für den Wechsel vorliegen, außer du verlangst es. Unterbrochen sein darf dein Anschluss höchstens einen Arbeitstag. Dauert es länger, kannst du vom abgebenden Anbieter für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung verlangen, wenn du die Verzögerung nicht zu vertreten hast. Der neue Anbieter darf erst nach erfolgreichem Wechsel ein Entgelt verlangen. Das steht in § 59 Abs. 2 bis 4 TKG.

  • So gehst du jetzt vor

    Such für die reguläre Kündigung das Vertragsende heraus und erstell oben dein Schreiben.

    Genauer erklärt

    Bei einem Umzug fragst du den Anbieter, ob er die Leistung an der neuen Adresse anbietet. Bei zu geringer Leistung misst du und setzt eine Frist zur Abhilfe. Für die reguläre Kündigung suchst du das Vertragsende heraus und erstellst oben dein Schreiben. Tarife an deiner Adresse zeigt der Internet-Vergleich.

Häufige Fragen

Fragen zum Kündigen

Kann ich wegen eines Umzugs immer kündigen?
Nein. Das Kündigungsrecht aus § 60 Abs. 2 TKG hast du nur, wenn der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbietet.
Kann ich meine Festnetznummer mitnehmen?
Ja. Beantragen kannst du die Mitnahme bis zu einem Monat nach Vertragsende (§ 59 Abs. 5 und 6 TKG). Eine Festnetznummer lässt sich nur am selben Standort mitnehmen.
Was steht mir zu, wenn der Anschluss ganz ausfällt?
Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang deiner Störungsmeldung beseitigt, kannst du als Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls eine Entschädigung verlangen (§ 58 Abs. 3 TKG). Das gilt unter anderem nicht, wenn du die Störung zu vertreten hast.
Kostet die Kündigung nach der Verlängerung etwas?
Nein. Durch die Kündigung eines verlängerten Vertrags dürfen dir nach § 56 Abs. 4 TKG keine Kosten entstehen.
Bis wann muss ich kündigen?
Die Frist zum Ende der ersten Laufzeit steht in deinem Vertrag. Läuft der Vertrag danach stillschweigend weiter, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). Den Tag, an dem die Kündigung spätestens beim Anbieter sein sollte, rechnest du oben aus.
Darf der Anbieter den Preis während der Laufzeit erhöhen?
Ob er das darf, hängt von seinen Geschäftsbedingungen ab. Ändert er den Vertrag einseitig, muss er dich mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vorher unterrichten, auch über dein Kündigungsrecht (§ 57 Abs. 2 TKG). Du kannst dann innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung ohne Frist und ohne Kosten kündigen, wenn keine Ausnahme aus § 57 Abs. 1 TKG greift.
Muss ich doppelt zahlen, wenn sich der Wechsel verzögert?
Nein. Der neue Anbieter darf erst nach erfolgreichem Wechsel ein Entgelt verlangen. Muss der alte Anbieter nach Vertragsende weiterliefern, sinken die vereinbarten Anschlussentgelte um 50 Prozent, außer er weist nach, dass du die Verzögerung zu vertreten hast (§ 59 Abs. 3 TKG).
Verlängert ein neuer Router oder ein Zusatzpaket meine Laufzeit?
Nicht von selbst. Bestellst du als Verbraucher beim selben Anbieter zusätzliche Dienste oder Endgeräte, darf das die ursprüngliche Laufzeit nicht verlängern. Anders ist es nur, wenn du der Verlängerung bei der Bestellung ausdrücklich zustimmst (§ 66 Abs. 3 TKG).
Was kostet das Kündigungsschreiben hier?
Nichts. Schreiben und Fristen-Rechner sind kostenlos und ohne Konto und rechnen in deinem Browser. Den fertigen Text kopierst du oder druckst ihn aus und schickst ihn selbst an den Anbieter.