Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungstermin stehen im Versicherungsschein, die Frist darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.
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Wie lange dein Vertrag läuft und bis wann du kündigen musst, steht im Versicherungsschein. Die Kündigungsfrist darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen (§ 11 Abs. 3 VVG).
Hast du einen Vertrag für mehr als drei Jahre geschlossen, kannst du ihn zum Schluss des dritten Jahres und jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG).
Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. In der Mitteilung muss er dich auf dieses Recht hinweisen (§ 40 Abs. 1 VVG).







