Laufzeit und Kündigung stehen im Versicherungsschein
Kündigungsfrist, mögliche Mindestlaufzeit und Form der Kündigung stehen in deinem Versicherungsschein und in den Bedingungen deines Tarifs.
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Für die Zahnzusatzversicherung nennen wir bewusst keine Kündigungsfrist und keine Mindestlaufzeit. Welche gesetzlichen Regeln auf diese Versicherung anzuwenden sind, haben wir nicht an einer Primärquelle geprüft. Maßgeblich sind dein Versicherungsschein und die Bedingungen deines Tarifs. Dort stehen die Kündigungsfrist, eine mögliche Mindestlaufzeit und die Form der Kündigung. Im Zweifel fragst du den Versicherer.
Erhöht der Versicherer den Beitrag, lies in seiner Mitteilung und in den Bedingungen nach, ob und bis wann du deshalb kündigen kannst.







