Versicherungen

Zahnzusatz vergleichen, bevor es teuer wird

Sieh, was eine Zahnzusatzversicherung bei verschiedenen Versicherern kostet.

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  • Erinnerung vor dem Vertragsende

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  • Zahnzusatz

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Kostenlos · Kein Abo · Du siehst die Kosten im Jahr und wo du zuerst vergleichen solltest

  • 14 Tage

    Widerrufsfrist, sie beginnt nicht vor Erhalt der Vertragsunterlagen

    § 8 VVG

  • Textform

    Form des Widerrufs, eine Begründung brauchst du nicht

    § 8 VVG

  • Absenden genügt

    Für die Widerrufsfrist reicht es, den Widerruf rechtzeitig abzusenden

    § 8 VVG

Stand 13.10.2026. Einzelheiten und Ausnahmen stehen weiter unten.

Vergleich

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Zahnzusatz

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Zahnzusatz

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Gerechnet mit deinen Angaben.

Keine Beratung

Wir beraten nicht zu Versicherungen und empfehlen keinen einzelnen Tarif. Der Vergleich läuft im Rechner unseres Partners, den Vertrag schließt du dort ab.

So finanzieren wir uns

Schließt du über einen Link auf dieser Seite einen Vertrag ab, erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Am Preis ändert das für dich nichts.

Keine Beratung

Wir beraten nicht zu Versicherungen und empfehlen keinen einzelnen Tarif. Der Vergleich läuft im Rechner unseres Partners, den Vertrag schließt du dort ab.

So läuft es ab

Von der Suche bis zum neuen Vertrag.

  1. 1

    Zahnstatus und Wünsche klären.

    Für den Antrag brauchst du Angaben zum Zustand deiner Zähne. Überleg, um welche Leistungen es dir geht.

  2. 2

    Beiträge vergleichen.

    Gib deine Angaben im Rechner unseres Partners ein. Lies die Bedingungen zu Wartezeit und Leistungsgrenzen.

  3. 3

    Antrag stellen.

    Beantworte die Fragen im Antrag sorgfältig und heb eine Kopie auf.

  4. 4

    Versicherungsschein prüfen.

    Prüf den Versicherungsschein, wenn er kommt. Dort und in den Bedingungen stehen Beginn, Laufzeit und die Regeln zur Kündigung.

Gut zu wissen

Was du zu Zahnzusatz wissen solltest.

  • Laufzeit und Kündigung stehen im Versicherungsschein

    Kündigungsfrist, mögliche Mindestlaufzeit und Form der Kündigung stehen in deinem Versicherungsschein und in den Bedingungen deines Tarifs.

    Genauer erklärt

    Für die Zahnzusatzversicherung nennen wir bewusst keine Kündigungsfrist und keine Mindestlaufzeit. Welche gesetzlichen Regeln auf diese Versicherung anzuwenden sind, haben wir nicht an einer Primärquelle geprüft. Maßgeblich sind dein Versicherungsschein und die Bedingungen deines Tarifs. Dort stehen die Kündigungsfrist, eine mögliche Mindestlaufzeit und die Form der Kündigung. Im Zweifel fragst du den Versicherer.

    Erhöht der Versicherer den Beitrag, lies in seiner Mitteilung und in den Bedingungen nach, ob und bis wann du deshalb kündigen kannst.

  • Widerruf nach dem Abschluss

    Deine Vertragserklärung kannst du innerhalb von 14 Tagen in Textform und ohne Begründung widerrufen, wenn keine gesetzliche Ausnahme greift.

    Genauer erklärt

    Deine Vertragserklärung kannst du innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen, ohne Begründung. Es genügt, den Widerruf rechtzeitig abzusenden (§ 8 Abs. 1 VVG). Die Frist beginnt nicht, bevor du Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen, Pflichtinformationen und Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hast (§ 8 Abs. 2 VVG). Ausnahmen stehen in § 8 Abs. 3 VVG.

  • Worin sich Tarife unterscheiden können

    Tarife unterscheiden sich darin, welchen Anteil der Kosten sie erstatten, ob eine Wartezeit gilt und ob in den ersten Jahren Höchstbeträge gelten.

    Genauer erklärt

    Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil der Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe oder Kieferorthopädie. Tarife unterscheiden sich darin, welchen Anteil der Kosten sie erstatten, ob eine Wartezeit gilt und ob in den ersten Jahren Höchstbeträge gelten. Verschieden geregelt ist auch, was für fehlende Zähne und für Behandlungen gilt, die beim Abschluss schon begonnen haben oder angeraten sind.

  • So gehst du jetzt vor

    Kennst du Vertragsende und Kündigungsfrist aus dem Versicherungsschein, rechnest du den spätesten Tag für die Kündigung aus.

    Genauer erklärt

    Kennst du Vertragsende und Kündigungsfrist aus dem Versicherungsschein, rechnet der Kündigungsfrist-Rechner den Tag aus, an dem die Kündigung spätestens beim Versicherer sein sollte. Ein Schreiben erstellst du unter Versicherung kündigen. Beitrag und Vertragsende trägst du im Fixkosten-Check ein.

Häufige Fragen

Fragen zu Zahnzusatz

Empfiehlt FixkostenKompass eine Zahnzusatzversicherung?
Nein. FixkostenKompass berät nicht zu Versicherungen und empfiehlt keinen Tarif. Der Vergleich läuft im Rechner unseres Partners. Ob und welchen Tarif du abschließt, entscheidest du selbst.
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei einer Zahnzusatzversicherung?
Das steht in deinem Versicherungsschein und in den Bedingungen deines Tarifs. Eine allgemeine Frist nennen wir nicht, weil wir die rechtliche Einordnung dieser Versicherung nicht an einer Primärquelle geprüft haben.
Ab wann kann ich Leistungen bekommen?
Das regelt der Tarif. Sieht er eine Wartezeit vor, steht ihre Dauer in den Versicherungsbedingungen.
Kann ich kündigen, wenn der Beitrag steigt?
Das hängt von deinem Vertrag ab. Welche gesetzliche Regel dafür bei der Zahnzusatzversicherung gilt, haben wir nicht an einer Primärquelle geprüft. Lies in der Mitteilung des Versicherers und in deinen Bedingungen nach, ob und bis wann du kündigen kannst.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Das steht in deinem Versicherungsschein und in den Bedingungen deines Tarifs. Ob eine E-Mail genügt, haben wir für diese Versicherung nicht geprüft. Im Zweifel fragst du den Versicherer, welche Form er verlangt.
Sind schon angeratene Behandlungen versichert?
Das regelt der Tarif, und Tarife gehen damit verschieden um. Lies die Bedingungen dazu, bevor du den Antrag stellst, und beantworte die Fragen zum Zustand deiner Zähne sorgfältig.
Ich habe abgeschlossen und es mir anders überlegt. Was kann ich tun?
Innerhalb von 14 Tagen kannst du deine Vertragserklärung in Textform widerrufen, eine Begründung brauchst du nicht (§ 8 Abs. 1 VVG). Die Frist beginnt nicht, bevor du die Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hast (§ 8 Abs. 2 VVG). Ausnahmen stehen in § 8 Abs. 3 VVG. Für online geschlossene Verträge verweist § 8 Abs. 1 VVG seit dem 19. Juni 2026 auf die elektronische Widerrufsfunktion aus § 356a BGB.
Was kostet der Vergleich auf dieser Seite?
Nichts. Der Vergleich ist kostenlos und ohne Abo und läuft im Rechner unseres Partners. Ob und welchen Tarif du abschließt, entscheidest du selbst, FixkostenKompass berät dabei nicht.