Laufzeit und Kündigung des alten Vertrags
In der Grundversorgung kündigst du mit zwei Wochen Frist in Textform, sonst stehen Laufzeit und Frist in deinem Vertrag.
Genauer erklärtWeniger anzeigen
In der Grundversorgung kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung braucht Textform, und der Grundversorger darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 StromGVV). Außerhalb der Grundversorgung stehen Laufzeit und Kündigungsfrist in deinem Vertrag.








