Woher der 30. November kommt
Der 30. November steht in keinem Gesetz und gilt nur, wenn dein Versicherungsjahr am 31. Dezember endet.
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Der 30. November steht in keinem Gesetz. Die Kfz-Haftpflicht verlängert sich nach § 5a Abs. 1 PflVG um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach Angaben der BaFin enden die meisten Kfz-Versicherungen zum Jahresende. Dann muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Endet dein Versicherungsjahr an einem anderen Tag, gilt ein anderer Termin.
§ 5a PflVG gilt nur für die Haftpflicht. Die Musterbedingungen des GDV, von denen Versicherer abweichen können, sehen für Haftpflicht und Kasko dieselbe Frist von einem Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres vor.







