Was das Gesetz für Laufzeit und Kündigung vorgibt
Laufzeit und Kündigungsfrist stehen im Versicherungsschein, die Frist darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.
Genauer erklärtWeniger anzeigen
Laufzeit und Kündigungsfrist stehen in deinem Versicherungsschein. Das Gesetz setzt dafür einen Rahmen.
- Die Kündigungsfrist darf nach § 11 Abs. 3 VVG nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Eine vereinbarte Verlängerung darf sich nach § 11 Abs. 1 VVG jeweils auf höchstens ein Jahr erstrecken.
- Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, kannst du nach § 40 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.
- Einen neuen Vertrag kannst du nach § 8 Abs. 1 VVG innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen. Fristbeginn und Ausnahmen regelt § 8 VVG in den Absätzen 2 und 3.







