Laufzeit und Frist im ersten Vertrag
Die erste Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, und die Kündigungsfrist zu ihrem Ende steht in deinem Vertrag.
Genauer erklärtWeniger anzeigen
Die erste Laufzeit eines Handyvertrags mit Verbrauchern darf höchstens 24 Monate betragen. Vor Vertragsschluss muss dir der Anbieter auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG). Die Kündigungsfrist zum Ende dieser Laufzeit regelt § 56 TKG nicht, sie steht in deinem Vertrag. Bei Verträgen, die ab dem 1. März 2022 entstanden sind, lassen Geschäftsbedingungen nach § 309 Nr. 9 BGB höchstens einen Monat zu.







