Wann du aus dem alten Vertrag kommst
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, außerhalb gelten Laufzeit und Frist aus deinem Vertrag.
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In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Die Kündigung braucht Textform, und der Grundversorger darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 GasGVV). Außerhalb der Grundversorgung gelten Laufzeit und Frist aus deinem Vertrag.
Ändert dein Lieferant außerhalb der Grundversorgung einseitig Preis oder Bedingungen, kannst du ohne Frist zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam wird (§ 41 Abs. 5 EnWG). Kein Kündigungsrecht entsteht nach § 41 Abs. 6 EnWG, wenn er nur eine gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer oder bestimmte gesunkene Belastungen unverändert weitergibt.








