Energie

Gastarife vergleichen und Anbieter wechseln

Trag Postleitzahl und Verbrauch ein und sieh, was Gas bei anderen Anbietern kostet. Den Wechsel schließt du direkt beim neuen Anbieter ab.

  • Vergleich kostenlos
  • Kündigungsschreiben gleich dabei
  • Erinnerung vor dem Vertragsende

Fixkosten-Check

Was zahlst du für Gas?

Welche Verträge hast du?

  • Gas

Summe im Monat? €

Kostenlos · Kein Abo · Du siehst die Kosten im Jahr und wo du zuerst vergleichen solltest

  • 2 Wochen

    Kündigungsfrist in der Grundversorgung, in Textform

    § 20 GasGVV

  • höchstens 3 Wochen

    Wechseldauer ab Anmeldung beim Netzbetreiber, außer bei späterem Liefertermin

    § 20a EnWG (Lieferantenwechsel)

  • ohne Frist

    Kündigung bei Preisänderung außerhalb der Grundversorgung, mit Ausnahmen

    § 41 Abs. 5 und 6 EnWG

Stand 13.10.2026. Einzelheiten und Ausnahmen stehen weiter unten.

Vergleich

Gas vergleichen.

Vergleichs-Studio

Gas

Deine Zahlen, bereit für den Vergleich.

1Wo wohnst du und wie viel Gas verbrauchst du?

Nimm die Postleitzahl der Adresse, an der du Gas beziehst.

Die Zahl steht auf deiner letzten Jahresabrechnung.

2Was zahlst du heute und bei wem?freiwillig

Bei Gas ist das dein monatlicher Abschlag. Du findest ihn auf der Abrechnung oder auf dem Kontoauszug.

Deine Angaben bleiben in deinem Browser.

Dein Vergleichszettel

Gas

Postleitzahl
noch offen
Verbrauch im Jahr
noch offen
Heute im Monat
noch offen
Heutiger Anbieter
noch offen
Kosten im Jahrnoch offen

Dein heutiger Preis je kWh, inklusive Grundpreis

Mit Verbrauch und Abschlag steht hier, was dich eine Kilowattstunde heute kostet.

Was noch fehlt

  • Postleitzahl
  • Verbrauch im Jahr
  • Dein heutiger Betrag, wenn du die Kosten im Jahr sehen willst

Gerechnet mit deinen Angaben. Der Preis je kWh ist dein Abschlag für ein Jahr, geteilt durch deinen Verbrauch.

So finanzieren wir uns

Schließt du über einen Link auf dieser Seite einen Vertrag ab, erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Am Preis ändert das für dich nichts.

So läuft es ab

Von der Suche bis zum neuen Vertrag.

  1. 1

    Verbrauch und Vertrag heraussuchen.

    Den Jahresverbrauch in Kilowattstunden findest du auf der letzten Abrechnung, Vertragsende und Kündigungsfrist im Vertrag.

  2. 2

    Gastarife vergleichen.

    Trag Postleitzahl und Verbrauch in den Rechner ein. Achte auch auf die Laufzeit.

  3. 3

    Neuen Vertrag abschließen.

    Schließ den Vertrag direkt beim neuen Anbieter ab. Er muss dir unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin er liefern kann (§ 20a Abs. 1 EnWG).

  4. 4

    Wechsel abschließen.

    Klär, wer den alten Vertrag kündigt. Lies am Tag des Wechsels den Gaszähler ab.

Gut zu wissen

Was du zu Gas wissen solltest.

  • Wann du aus dem alten Vertrag kommst

    In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, außerhalb gelten Laufzeit und Frist aus deinem Vertrag.

    Genauer erklärt

    In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Die Kündigung braucht Textform, und der Grundversorger darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 GasGVV). Außerhalb der Grundversorgung gelten Laufzeit und Frist aus deinem Vertrag.

    Ändert dein Lieferant außerhalb der Grundversorgung einseitig Preis oder Bedingungen, kannst du ohne Frist zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderung wirksam wird (§ 41 Abs. 5 EnWG). Kein Kündigungsrecht entsteht nach § 41 Abs. 6 EnWG, wenn er nur eine gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer oder bestimmte gesunkene Belastungen unverändert weitergibt.

  • Wie lange der Wechsel dauern darf

    Das Verfahren darf ab der Anmeldung beim Netzbetreiber höchstens drei Wochen dauern, länger nur, wenn der Liefertermin weiter in der Zukunft liegt.

    Genauer erklärt

    Das Verfahren darf höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab dem Zugang der Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber (§ 20a Abs. 2 Satz 1 EnWG). Länger darf es dauern, wenn der Liefertermin weiter in der Zukunft liegt.

    Seit dem 1. Januar 2026 verlangt § 20a Abs. 2 Satz 4 EnWG, dass der technische Vorgang des Wechsels binnen 24 Stunden vollzogen wird. Für Gas haben wir keine amtliche Bestätigung gefunden, dass das in der Praxis schon so läuft. Deine Kündigungsfrist ändert die Regel nicht.

  • Worin sich Gastarife unterscheiden können

    Gastarife unterscheiden sich außer im Preis bei der Laufzeit, der Preisgarantie, den Bedingungen eines Bonus und Zusätzen wie einem Anteil Biogas.

    Genauer erklärt

    Die Preise zeigt der Rechner. Unterschiede gibt es außerdem bei der Laufzeit, beim Umfang einer Preisgarantie, bei den Bedingungen eines Bonus und bei Zusätzen wie einem Anteil Biogas.

  • So gehst du jetzt vor

    Rechne den spätesten Tag für die Kündigung aus und erstell dann dein Schreiben.

    Genauer erklärt

    Den Tag, an dem die Kündigung spätestens beim alten Anbieter sein sollte, nennt dir der Kündigungsfrist-Rechner. Ein Schreiben erstellst du unter Gasvertrag kündigen. Mehr zum Ablauf steht im Artikel Gasanbieter wechseln. Das Vertragsende trägst du im Fixkosten-Check ein.

Häufige Fragen

Fragen zu Gas

Stehe ich ohne Gas da, wenn der Wechsel scheitert?
Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist die Versorgung deines Haushalts immer gewährleistet, weil der örtliche Grundversorger für die Ersatzversorgung verantwortlich ist. Grundlage ist § 38 EnWG. Die Behörde spricht von der meist teureren Ersatzversorgung, und nach spätestens drei Monaten endet sie.
Kann ich als Mieter den Gasanbieter wechseln?
Wechseln kannst du nur einen Vertrag, den du selbst mit dem Lieferanten geschlossen hast. Zahlst du das Heizen über die Nebenkosten, frag deinen Vermieter.
Kostet der Wechsel etwas?
Zusätzliche Kosten dürfen dir durch den Lieferantenwechsel nicht entstehen (§ 20a Abs. 3 Satz 1 EnWG).
Bis wann muss ich den alten Vertrag kündigen?
In der Grundversorgung kündigst du mit einer Frist von zwei Wochen (§ 20 GasGVV). Außerhalb der Grundversorgung steht die Frist in deinem Vertrag. Den Tag, an dem die Kündigung spätestens beim alten Anbieter sein sollte, nennt dir der Kündigungsfrist-Rechner.
Wie früh muss mich der Anbieter über einen neuen Preis informieren?
Außerhalb der Grundversorgung muss er dich als Haushaltskunden spätestens einen Monat vor der Änderung unterrichten (§ 41 Abs. 5 EnWG). In der Grundversorgung müssen neue Preise mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben werden und gelten nur zum Monatsbeginn (§ 5 GasGVV). Gibt er nur eine gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer unverändert weiter, muss er außerhalb der Grundversorgung nicht vorab unterrichten (§ 41 Abs. 6 EnWG).
Was gilt, wenn ich umziehe?
Als Haushaltskunde kannst du einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung mit einer Frist von sechs Wochen außerordentlich kündigen, zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt. Nenn in der Kündigung deine neue Anschrift oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle. Das Recht entfällt, wenn der Lieferant dir binnen zwei Wochen in Textform anbietet, dich am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen weiterzubeliefern, und das dort möglich ist (§ 41b Abs. 5 EnWG).
Was kann ich tun, wenn der Wechsel länger dauert?
Dauert das Verfahren länger, als § 20a Abs. 2 EnWG erlaubt, kannst du Schadensersatz von dem Lieferanten oder Netzbetreiber verlangen, der die Verzögerung zu vertreten hat (§ 20a Abs. 4 EnWG). Einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht, du brauchst also einen nachweisbaren Schaden. Ohne Gas bist du in dieser Zeit nach Angaben der Bundesnetzagentur nicht.
Was kostet der Gasvergleich auf dieser Seite?
Nichts. Der Vergleich ist kostenlos und ohne Abo, die Tarife berechnet der Rechner unseres Partners. Den Vertrag schließt du direkt beim neuen Anbieter ab.