Laufzeit, Kündigung und Widerruf
Maßgeblich ist dein Vertrag, allgemein darf die Kündigungsfrist bei Versicherungen nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.
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Laufzeit und Kündigungsfrist stehen in deinem Versicherungsschein. Für Versicherungsverträge allgemein gilt, dass die Kündigungsfrist nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen darf (§ 11 Abs. 3 VVG). Eine vereinbarte Verlängerung darf sich jeweils auf höchstens ein Jahr erstrecken (§ 11 Abs. 1 VVG). Für einzelne Sparten gibt es Sonderregeln. Wie Tierversicherungen dabei einzuordnen sind, haben wir nicht geprüft. Maßgeblich ist deshalb dein Vertrag.
Einen neuen Vertrag kannst du innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen, ohne Begründung (§ 8 Abs. 1 VVG). Fristbeginn und Ausnahmen regelt § 8 VVG in den Absätzen 2 und 3.







