Laufzeit und Kündigungsfrist
Wie lange du gebunden bist und bis wann die Kündigung im Studio sein muss, steht in deinem Mitgliedsvertrag.
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Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist stehen in deinem Mitgliedsvertrag und in den Geschäftsbedingungen des Studios. Lies dort nach, bis wann die Kündigung ankommen muss. Es zählt der Tag, an dem sie beim Studio eingeht, nicht der Tag, an dem du sie abschickst (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB). Mit dem Fristen-Rechner rechnest du den letzten Tag aus.
Für Verbraucherverträge über die regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen begrenzt § 309 Nr. 9 BGB Laufzeit und Kündigungsfrist in Geschäftsbedingungen. Ist ein solcher Vertrag ab dem 1. März 2022 entstanden, darf die Kündigungsfrist zum Ende der ersten Laufzeit höchstens einen Monat betragen, und eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit mit einer Frist von höchstens einem Monat erlaubt (Art. 229 § 60 EGBGB für ältere Verträge). Ob ein Vertrag mit dem Fitnessstudio unter diese Vorschrift fällt, hängt davon ab, wie er rechtlich eingeordnet wird. Das haben wir nicht geprüft, verlass dich deshalb zuerst auf deinen Vertrag.




