Ordentliche Kündigung
Deine Kündigungsfrist steht im Vertrag und darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.
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Die Kündigungsfrist muss nach § 11 Abs. 3 VVG für beide Seiten gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Deine Frist steht im Vertrag. Im Rechner oben sind drei Monate vorgewählt, die längste zulässige Frist.
Ein befristeter Vertrag darf sich jeweils um höchstens ein Jahr verlängern (§ 11 Abs. 1 VVG). Einen unbefristeten Vertrag kannst du nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 11 Abs. 2 VVG). Das ist nach § 12 VVG ein Jahr, wenn der Beitrag nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, aber nicht zwingend das Kalenderjahr. Ist dein Vertrag für mehr als drei Jahre geschlossen, kannst du zum Schluss des dritten und jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG).







