Kündigen

Versicherung kündigen, bevor die Frist abläuft

Erstell dein Kündigungsschreiben für Haftpflicht, Hausrat oder Rechtsschutz und rechne aus, bis wann es beim Versicherer sein sollte.

  • Schreiben zum Kopieren und Drucken
  • Mit Fristen-Rechner
  • Kostenlos und ohne Konto
  • 1 bis 3 Monate

    Rahmen für die Kündigungsfrist, deine genaue Frist steht im Vertrag

    § 11 VVG

  • 1 Jahr

    Höchstdauer je Verlängerung eines befristeten Vertrags

    § 11 VVG

  • 1 Monat

    Zeit zum Kündigen ab Mitteilung einer Beitragserhöhung bei unverändertem Schutz

    § 40 VVG

  • 14 Tage

    Widerrufsfrist für einen neuen Vertrag, in Textform

    § 8 VVG

Stand 13.10.2026. Einzelheiten und Ausnahmen stehen weiter unten.

Kündigungsschreiben

Dein Schreiben für Versicherung.

Trag ein, was du weißt. Was fehlt, steht als Platzhalter im Text. Deine Angaben bleiben in deinem Browser.

Deine Angaben

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Wer kündigt?

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Welcher Vertrag?

Die Adresse für Kündigungen steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.

3Wie kündigst du?
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Was soll noch hinein?

Dein Schreiben

Noch 5 Angaben offen

[Dein Name]

[Deine Straße und Hausnummer]

[PLZ und Ort]


[Name des Anbieters]

[Adresse des Anbieters]



Kündigung Versicherungsvertrag, Versicherungsscheinnummer [Nummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und den Tag, an dem der Vertrag endet, in Textform.


Mein SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich zum Vertragsende.


Bitte sehen Sie von Anrufen und Angeboten zur Rückgewinnung ab. Der Nutzung meiner Daten für Werbung widerspreche ich.


Mit freundlichen Grüßen


[Dein Name]

Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Gelb markiert ist, was noch fehlt. Das Schreiben ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung.

Kündigungsfrist

Bis wann muss die Kündigung da sein?

1

Das Ende der Laufzeit steht im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder im Kundenkonto.

2Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Die Frist steht in deinem Vertrag oder in den Bedingungen des Anbieters.

Dein Termin

Monat und Jahr

Trag links das Vertragsende ein.

Dann steht hier der Tag, an dem deine Kündigung spätestens ankommen sollte.

Gut zu wissen

Versicherung: Fristen und deine Rechte.

  • Ordentliche Kündigung

    Deine Kündigungsfrist steht im Vertrag und darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.

    Genauer erklärt

    Die Kündigungsfrist muss nach § 11 Abs. 3 VVG für beide Seiten gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen. Deine Frist steht im Vertrag. Im Rechner oben sind drei Monate vorgewählt, die längste zulässige Frist.

    Ein befristeter Vertrag darf sich jeweils um höchstens ein Jahr verlängern (§ 11 Abs. 1 VVG). Einen unbefristeten Vertrag kannst du nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 11 Abs. 2 VVG). Das ist nach § 12 VVG ein Jahr, wenn der Beitrag nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, aber nicht zwingend das Kalenderjahr. Ist dein Vertrag für mehr als drei Jahre geschlossen, kannst du zum Schluss des dritten und jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG).

  • Beitragserhöhung

    Steigt der Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.

    Genauer erklärt

    Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens aber mit der Erhöhung. Die Mitteilung muss dir spätestens einen Monat vorher zugehen und auf das Kündigungsrecht hinweisen (§ 40 Abs. 1 VVG). Dasselbe gilt, wenn der Versicherer den Schutz vermindert, ohne den Beitrag zu senken (§ 40 Abs. 2 VVG).

  • Nach einem Versicherungsfall

    Nach einem Versicherungsfall hast du in Haftpflicht- und Sachversicherung jeweils einen Monat lang ein Kündigungsrecht, wenn deine Bedingungen nichts anderes regeln.

    Genauer erklärt

    In der Haftpflichtversicherung kannst du innerhalb eines Monats kündigen, nachdem der Versicherer deinen Anspruch aus einem Versicherungsfall anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat (§ 111 VVG). In der Sachversicherung, also wenn Sachen versichert sind, ist die Kündigung bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig (§ 92 VVG). Als zwingend sind beide Vorschriften in unseren Quellen nicht ausgewiesen, deine Bedingungen können also anders lauten. Für andere Sparten wie den Rechtsschutz sieh dort nach.

  • Form und Bestätigung

    Halt dich an die Form, die in deinem Vertrag steht, und bitte selbst um eine Bestätigung der Kündigung.

    Genauer erklärt

    Geschäftsbedingungen dürfen bei Verträgen, die nach dem 30. September 2016 entstanden sind, zwar keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt aber an einzelnen Stellen, Schrift- oder Textform zu vereinbaren, und das Verhältnis beider Regeln ist in unseren Quellen nicht geklärt. Halt dich deshalb an die Form im Vertrag. Bestätigen muss der Versicherer die Kündigung nach Angaben der BaFin nicht schriftlich. Bitte selbst darum.

  • So gehst du jetzt vor

    Such im Versicherungsschein das Ende der Versicherungsperiode und die Kündigungsfrist heraus und erstell oben dein Schreiben.

    Genauer erklärt

    Such im Versicherungsschein das Ende der Versicherungsperiode und die Kündigungsfrist heraus und erstell oben dein Schreiben. Fürs Auto gibt es die Seite Kfz-Versicherung kündigen. Beiträge vergleichst du für Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz. Welcher Tarif zu dir passt, beurteilen wir nicht.

Häufige Fragen

Fragen zum Kündigen

Kann ich monatlich kündigen wie bei einem Abo?
Nein. § 309 Nr. 9 BGB nimmt Versicherungsverträge ausdrücklich aus. Für sie gilt § 11 VVG.
Gilt das auch für meine Zahnzusatzversicherung?
Für private Krankenversicherungen enthält § 205 VVG eigene Kündigungsregeln. Ob und wie sie für deine Zahnzusatzversicherung gelten, haben wir nicht an einer Primärquelle geprüft. Laufzeit, Mindestdauer und Form der Kündigung stehen in deinem Vertrag.
Ich habe gerade erst abgeschlossen. Muss ich kündigen?
Innerhalb von 14 Tagen kannst du deine Vertragserklärung in Textform widerrufen (§ 8 Abs. 1 VVG). Die Frist beginnt nicht, bevor dir die Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrung zugegangen sind. Ausnahmen nennt § 8 Abs. 3 VVG.
Gibt es bei Versicherungen einen Kündigungsbutton?
Vorgeschrieben ist er nicht. Nach § 312k BGB gilt die Pflicht nicht für Finanzdienstleistungen, zu denen § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch Versicherungen zählt.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Dann läuft der Vertrag weiter, wenn eine Verlängerung vereinbart ist. Die Verlängerung darf sich jeweils auf höchstens ein Jahr erstrecken (§ 11 Abs. 1 VVG). Früher heraus kommst du mit einem Sonderkündigungsrecht, etwa wenn der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel erhöht, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert (§ 40 Abs. 1 VVG).
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Das steht in deinem Vertrag. Geschäftsbedingungen dürfen bei Verträgen, die nach dem 30. September 2016 entstanden sind, zwar keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Wie sich das zu den Stellen im Versicherungsvertragsgesetz verhält, die eine vereinbarte Schrift- oder Textform erlauben, ist in unseren Quellen nicht geklärt. Halt dich deshalb an die Form aus dem Vertrag.
Kann der Versicherer mir auch kündigen?
Ja. Die Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich sein (§ 11 Abs. 3 VVG). Nach einem Versicherungsfall können in der Haftpflicht- und in der Sachversicherung ebenfalls beide Seiten kündigen, unter den Voraussetzungen aus § 111 VVG und § 92 VVG. Der Versicherer muss dabei eine Frist von einem Monat einhalten, und deine Bedingungen können abweichen.
Bekomme ich Beitrag zurück, wenn der Vertrag vorzeitig endet?
Dem Versicherer steht dann nur der Teil des Beitrags zu, der auf die Zeit mit Versicherungsschutz entfällt (§ 39 Abs. 1 VVG). Das gilt, wenn der Vertrag vor Ablauf der Versicherungsperiode endet. Ausnahmen gibt es bei Rücktritt und bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
Welche Frist trage ich oben in den Rechner ein?
Die Frist aus deinem Vertrag. Vorgewählt sind drei Monate, weil das nach § 11 Abs. 3 VVG die längste zulässige Frist ist. Steht in deinem Versicherungsschein eine kürzere Frist, stell sie um.