Zuerst den Vertragstyp klären
In der Grundversorgung kündigst du mit zwei Wochen Frist in Textform, alle anderen Verträge sind Sonderverträge.
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Bist du in der Grundversorgung, kündigst du nach § 20 GasGVV mit einer Frist von zwei Wochen in Textform. Der Grundversorger muss die Kündigung unverzüglich bestätigen und darf kein gesondertes Entgelt verlangen. Alle anderen Verträge sind Sonderverträge, auch Sondertarife des Grundversorgers. Den Unterschied erklärt der Artikel zur Grundversorgung.







