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Kostenlos · Kein Abo · Du siehst die Kosten im Jahr und wo du zuerst vergleichen solltest

  • 1 bis 3 Monate

    Rahmen für die Kündigungsfrist, deine genaue Frist steht im Vertrag

    § 11 VVG

  • 1 Jahr

    Höchstdauer je vereinbarter Verlängerung des Vertrags

    § 11 VVG

  • 1 Monat

    Zeit zum Kündigen ab Mitteilung einer Beitragserhöhung bei unverändertem Schutz

    § 40 Abs. 1 VVG

  • 14 Tage

    Widerrufsfrist für einen neuen Vertrag, in Textform

    § 8 VVG

Stand 13.10.2026. Einzelheiten und Ausnahmen stehen weiter unten.

Vergleich

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Gerechnet mit deinen Angaben.

Keine Beratung

Wir beraten nicht zu Versicherungen und empfehlen keinen einzelnen Tarif. Der Vergleich läuft im Rechner unseres Partners, den Vertrag schließt du dort ab.

So finanzieren wir uns

Schließt du über einen Link auf dieser Seite einen Vertrag ab, erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Am Preis ändert das für dich nichts.

Keine Beratung

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So läuft es ab

Von der Suche bis zum neuen Vertrag.

  1. 1

    Haushalt und alten Vertrag klären.

    Überleg, wer mitversichert sein soll. Such im Versicherungsschein das Ende der Laufzeit und die Kündigungsfrist heraus.

  2. 2

    Beiträge vergleichen.

    Gib deine Angaben im Rechner unseres Partners ein. Lies nach, welche Schäden ein Tarif einschließt.

  3. 3

    Antrag stellen.

    Leg den Beginn des neuen Vertrags auf den Tag, an dem der alte endet.

  4. 4

    Alten Vertrag kündigen.

    Kündige so, dass dein Schreiben vor Ablauf der Frist beim Versicherer ist, und bitte um eine Bestätigung.

Gut zu wissen

Was du zu Privathaftpflicht wissen solltest.

  • Laufzeit, Kündigung und Widerruf

    Deine Kündigungsfrist steht im Vertrag und darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.

    Genauer erklärt

    Wie lang die Kündigungsfrist ist, steht in deinem Vertrag. Die Frist darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen und muss für beide Seiten gleich sein (§ 11 Abs. 3 VVG). Ist eine Verlängerung vereinbart, darf sie sich jeweils auf höchstens ein Jahr erstrecken (§ 11 Abs. 1 VVG).

    Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 Abs. 1 VVG). Einen neuen Vertrag kannst du innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen (§ 8 Abs. 1 VVG). Fristbeginn und Ausnahmen regelt § 8 VVG in den Absätzen 2 und 3.

  • Kündigen nach einem Schaden

    Hat der Versicherer deinen Anspruch anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats kündigen, wenn deine Bedingungen nichts anderes regeln.

    Genauer erklärt

    In der Haftpflichtversicherung können beide Seiten kündigen, wenn der Versicherer nach einem Versicherungsfall deinen Anspruch anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat. Das geht nur innerhalb eines Monats danach (§ 111 VVG). Die Versicherungsbedingungen können davon abweichen. Lies deshalb in deinem Vertrag nach.

  • Worin sich Tarife unterscheiden können

    Tarife unterscheiden sich in der Versicherungssumme, in einer möglichen Selbstbeteiligung, darin, wer mitversichert ist, und in einzelnen Einschlüssen.

    Genauer erklärt

    Eine Privathaftpflicht betrifft Schäden, die du anderen zufügst und für die du einstehen musst. Tarife unterscheiden sich in der Versicherungssumme, in einer möglichen Selbstbeteiligung, darin, wer mitversichert ist, und in einzelnen Einschlüssen, zum Beispiel für gemietete oder geliehene Sachen.

Häufige Fragen

Fragen zu Privathaftpflicht

Empfiehlt FixkostenKompass einen Tarif?
Nein. FixkostenKompass berät nicht zu Versicherungen und empfiehlt keinen Tarif. Der Vergleich läuft im Rechner unseres Partners. Welche Leistungen du brauchst, entscheidest du selbst.
Muss der Versicherer meine Kündigung bestätigen?
Nach Angaben der BaFin ist der Versicherer nicht verpflichtet, eine Kündigung schriftlich zu bestätigen. Bitte trotzdem um eine Bestätigung und heb auf, wann und wie du gekündigt hast.
Was gilt bei einem Vertrag, der länger als drei Jahre läuft?
Einen Vertrag, der für mehr als drei Jahre geschlossen wurde, kannst du zum Schluss des dritten Jahres und jedes folgenden Jahres kündigen. Die Frist beträgt drei Monate (§ 11 Abs. 4 VVG).
Kann der Versicherer mir nach einem Schaden kündigen?
Ja. Hat er deinen Anspruch nach einem Versicherungsfall anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, können beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen. Der Versicherer muss dabei eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Beides folgt aus § 111 VVG, deine Versicherungsbedingungen können aber davon abweichen.
Darf der Versicherer den Beitrag einfach erhöhen?
Ob und wie er den Beitrag anpassen darf, steht in deinem Vertrag. Erhöht er ihn aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, muss dir die Mitteilung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden zugehen und auf dein Kündigungsrecht hinweisen (§ 40 Abs. 1 VVG).
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Das steht in deinem Vertrag. Ob eine E-Mail genügt, ist für Versicherungen in unseren Quellen nicht geklärt. Halt dich an die Form, die der Vertrag nennt, oder frag den Versicherer.
Sind Partner und Kinder mitversichert?
Das hängt vom Tarif ab. Tarife unterscheiden sich darin, wer mitversichert ist. Lies in den Bedingungen nach, welche Personen dein Tarif nennt.
Wie funktioniert der Vergleich hier, und was kostet er?
Der Vergleich ist kostenlos und ohne Abo. Du gibst deine Angaben im Rechner unseres Partners ein, und den Vertrag schließt du direkt beim Versicherer ab. FixkostenKompass berät dabei nicht und vermittelt nicht.