Laufzeit, Kündigung und Widerruf
Deine Kündigungsfrist steht im Vertrag und darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.
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Wie lang die Kündigungsfrist ist, steht in deinem Vertrag. Die Frist darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen und muss für beide Seiten gleich sein (§ 11 Abs. 3 VVG). Ist eine Verlängerung vereinbart, darf sie sich jeweils auf höchstens ein Jahr erstrecken (§ 11 Abs. 1 VVG).
Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 Abs. 1 VVG). Einen neuen Vertrag kannst du innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen (§ 8 Abs. 1 VVG). Fristbeginn und Ausnahmen regelt § 8 VVG in den Absätzen 2 und 3.







