Schriftlich und unterschrieben
Die Kündigung des Mietvertrags muss schriftlich sein, also ausgedruckt und von dir eigenhändig unterschrieben.
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Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum bedarf der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB). Schriftliche Form heißt, dass du das Schreiben eigenhändig mit deinem Namen unterschreibst (§ 126 Abs. 1 BGB). Eine einfache E-Mail ohne Unterschrift erfüllt diese Form nicht.
Druck das Schreiben deshalb aus, unterschreib es und schick es so ab, dass du den Zugang belegen kannst, zum Beispiel per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe vor einem Zeugen. Wie du den Zugang belegst, erklärt der Ratgeber Kündigung schreiben: Form und Zugang.




