So rechnet der Rechner
Der Rechner zieht die Kündigungsfrist vom Vertragsende ab und behält bei einer Frist in Monaten die Tageszahl.
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Der Rechner zieht die Kündigungsfrist vom Vertragsende ab. Bei einer Frist in Monaten behält er die Tageszahl. Endet dein Vertrag am 15.03. und beträgt die Frist einen Monat, nennt er den 15.02. Gibt es die Tageszahl im früheren Monat nicht, nimmt er den letzten Tag dieses Monats. Bei einem Vertragsende am 31.12. und einer Frist von einem Monat ist das der 30.11. Fristen in Wochen und Tagen zieht er einfach ab.
Im Ergebnis steht dann „Die Kündigung sollte beim Anbieter sein bis spätestens“ und darunter der Tag.







