Kündigungsfrist-Rechner

Kündigungsfrist berechnen, bevor es zu spät ist

Trag das Vertragsende und die Kündigungsfrist ein. Der Rechner nennt dir den Tag, an dem die Kündigung spätestens beim Anbieter sein sollte.

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Das Ende der Laufzeit steht im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder im Kundenkonto.

2Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Die Frist steht in deinem Vertrag oder in den Bedingungen des Anbieters.

Dein Termin

Monat und Jahr

Trag links das Vertragsende ein.

Dann steht hier der Tag, an dem deine Kündigung spätestens ankommen sollte.

Gut zu wissen

So rechnet der Rechner.

  • So rechnet der Rechner

    Der Rechner zieht die Kündigungsfrist vom Vertragsende ab und behält bei einer Frist in Monaten die Tageszahl.

    Genauer erklärt

    Der Rechner zieht die Kündigungsfrist vom Vertragsende ab. Bei einer Frist in Monaten behält er die Tageszahl. Endet dein Vertrag am 15.03. und beträgt die Frist einen Monat, nennt er den 15.02. Gibt es die Tageszahl im früheren Monat nicht, nimmt er den letzten Tag dieses Monats. Bei einem Vertragsende am 31.12. und einer Frist von einem Monat ist das der 30.11. Fristen in Wochen und Tagen zieht er einfach ab.

    Im Ergebnis steht dann „Die Kündigung sollte beim Anbieter sein bis spätestens“ und darunter der Tag.

  • Welche Regeln dahinterstehen

    Das Gesetz regelt das Rückwärtsrechnen vom Vertragsende nicht ausdrücklich, deshalb nennt der Rechner im Zweifel den früheren Tag.

    Genauer erklärt

    Grundlage sind die §§ 187 und 188 BGB. Beginnt eine Frist mit einem Ereignis, etwa dem Zugang eines Schreibens, zählt dieser Tag nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mit. Eine Frist nach Monaten endet nach § 188 Abs. 2 BGB mit dem Ablauf des Tages, der dieselbe Zahl trägt. Eine Frist nach Wochen endet am gleichen Wochentag. Fehlt der Tag im letzten Monat, endet die Frist nach § 188 Abs. 3 BGB mit dem letzten Tag dieses Monats.

    Geschrieben sind diese Regeln für Fristen, die ab einem Ereignis vorwärts laufen. Wie man von einem Vertragsende rückwärts rechnet, steht dort nicht ausdrücklich. Der Rechner rechnet deshalb bewusst vorsichtig und nennt im Zweifel den früheren Tag.

  • Der Zugang zählt, nicht das Absenden

    Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Anbieter zugeht, schick sie deshalb so früh ab, dass sie rechtzeitig ankommt.

    Genauer erklärt

    Eine Kündigung wird nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB erst wirksam, wenn sie dem Anbieter zugeht. Der Tag im Ergebnis ist deshalb der Tag, an dem sie dort sein sollte. Schick sie so früh ab, dass sie bis dahin angekommen ist.

  • Wochenende und Feiertag

    Fällt der Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich nicht auf den nächsten Werktag, soweit Gesetz oder Vertrag nichts anderes regeln.

    Genauer erklärt

    Fällt der Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich nicht auf den nächsten Werktag. § 193 BGB sieht das zwar für manche Fristen vor. Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, dass diese Vorschrift auf Kündigungsfristen nicht anwendbar ist, soweit Gesetz oder Vertrag nichts anderes regeln (Urteil vom 17. Februar 2005, III ZR 172/04).

    Auf ein Wochenende weist dich der Rechner hin. Feiertage kennt er nicht, die prüfst du selbst im Kalender.

  • Welche Frist du einträgst und wie es weitergeht

    Die Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag, und für Sonderkündigungsrechte mit eigenen Fristen ist der Rechner nicht gedacht.

    Genauer erklärt

    Die Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag oder in den Bedingungen des Anbieters. Der Rechner prüft nicht, ob sie zulässig ist. Sonderkündigungsrechte, etwa nach einer Preiserhöhung, haben eigene Fristen, die meist mit der Mitteilung des Anbieters beginnen. Dafür ist der Rechner nicht gedacht.

    Steht dein Termin fest, erstellst du das Schreiben auf der Seite Vertrag kündigen. Dort findest du auch die Regeln für Strom, Gas, Handy, Internet, Versicherungen und Abos.

Häufige Fragen

Fragen zur Frist

Reicht es, die Kündigung am letzten Tag abzuschicken?
Nur wenn sie an diesem Tag auch ankommt. Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt es auf den Zugang beim Anbieter an, nicht auf das Absenden. Anders ist es beim Widerruf, dort genügt nach § 355 Abs. 1 BGB die rechtzeitige Absendung.
Warum nennt der Rechner manchmal einen früheren Tag, als ich selbst ausrechne?
Das Gesetz regelt das Rückwärtsrechnen vom Vertragsende nicht ausdrücklich. Der Rechner behält deshalb die Tageszahl des Vertragsendes und nennt im Zweifel den früheren Tag.
Verlängert ein Wochenende die Frist für ein Sonderkündigungsrecht?
Verlass dich nicht darauf. Belegt ist nur, dass § 193 BGB nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs für Kündigungsfristen nicht gilt. Sorg dafür, dass deine Kündigung vor dem Wochenende beim Anbieter ist.
Was mache ich, wenn der Tag schon vorbei ist?
Dann läuft der Vertrag meist weiter. Wie du trotzdem herauskommst, hängt von der Vertragsart ab und steht auf den Seiten unter Vertrag kündigen.
Was kostet der Rechner, und muss ich mich anmelden?
Er kostet nichts, und du musst dich nicht anmelden. Der Rechner rechnet in deinem Browser mit dem Vertragsende und der Frist, die du einträgst.
Wo finde ich meine Kündigungsfrist?
Die Frist steht in deinem Vertrag, in den Bedingungen des Anbieters oder im Kundenkonto. Den gesetzlichen Rahmen für viele Vertragsarten nennen die Seiten zu Strom, Gas, Handy, Internet, Versicherungen und Abos. Der Rechner selbst kennt deinen Vertrag nicht.
Kann ich mit dem Rechner auch eine Widerrufsfrist ausrechnen?
Dafür ist er nicht gedacht. Der Rechner zieht eine Kündigungsfrist vom Vertragsende ab. Die Widerrufsfrist aus § 355 Abs. 2 BGB läuft dagegen vorwärts, sie beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsschluss.
Wie rechne ich eine Frist, die mit der Mitteilung des Anbieters beginnt?
Der Tag, an dem die Mitteilung bei dir ankommt, zählt nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mit. Eine Frist von einem Monat endet dann nach § 188 Abs. 2 BGB mit dem Ablauf des Tages, der dieselbe Zahl trägt. Kommt die Mitteilung am 5. an, ist das der 5. des Folgemonats. Der Rechner oben ist für solche Fristen nicht gedacht.
Kann ich mich an den Termin erinnern lassen?
Ja, über den Fixkosten-Check. Dort trägst du das Vertragsende ein und stimmst der Erinnerung zu. Du bekommst dann vor dem Ende eine E-Mail und kannst dich in jeder E-Mail wieder abmelden.