Kündigungsschreiben und Fristen

Vertrag kündigen, ohne etwas zu vergessen

Erstell hier dein Kündigungsschreiben, kostenlos und ohne Konto. Darunter stehen die Regeln, die für viele Verträge gelten.

  • Kostenlos
  • Ohne Konto
  • Deine Angaben bleiben im Browser
  • Textform

    Strengste zulässige Form in Geschäftsbedingungen, Verträge nach 30.9.2016

    § 309 Nr. 9 und Nr. 13 BGB

  • Zugang

    Es zählt der Tag, an dem die Kündigung ankommt, nicht der Tag des Absendens

    § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • 1 Monat

    Höchste Kündigungsfrist bei regelmäßigen Lieferungen oder Diensten ab 1.3.2022

    § 309 Nr. 9 und Nr. 13 BGB

  • ohne Frist

    Kündigung möglich, wenn die vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche fehlt

    § 312k BGB

Stand 13.10.2026. Einzelheiten und Ausnahmen stehen weiter unten.

Kündigungsschreiben

Dein Schreiben, fertig zum Abschicken.

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[Name des Anbieters]

[Adresse des Anbieters]



Kündigung Vertrag, Kundennummer [Nummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und den Tag, an dem der Vertrag endet, in Textform.


Mein SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich zum Vertragsende.


Bitte sehen Sie von Anrufen und Angeboten zur Rückgewinnung ab. Der Nutzung meiner Daten für Werbung widerspreche ich.


Mit freundlichen Grüßen


[Dein Name]

Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Gelb markiert ist, was noch fehlt. Das Schreiben ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung.

Damit die nächste Frist nicht wieder knapp wird. Trag den neuen Vertrag ins Fixkosten-Cockpit ein, dann siehst du seinen Kündigungstag auf einen Blick.

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Gut zu wissen

Was für viele Verträge gilt.

  • Welche Form reicht

    Für Verträge nach dem 30. September 2016 dürfen Geschäftsbedingungen höchstens die Textform verlangen, außer ein Gesetz schreibt selbst eine Form vor.

    Genauer erklärt

    In seinen Geschäftsbedingungen darf ein Anbieter von dir als Verbraucher keine strengere Form als die Textform verlangen und keinen besonderen Versandweg wie ein Einschreiben. Das steht in § 309 Nr. 13 BGB und gilt nach Art. 229 § 37 EGBGB für Verträge, die nach dem 30. September 2016 entstanden sind.

    Textform heißt nach § 126b BGB, dass die Erklärung lesbar ist, deinen Namen nennt und sich dauerhaft speichern lässt. Eine Unterschrift verlangt die Vorschrift nicht. Schreibt ein Gesetz selbst eine Form vor, geht es vor. So verlangt § 5a PflVG für die Kfz-Haftpflicht eine schriftliche Kündigung.

  • Wann die Kündigung zählt

    Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter ankommt, nicht der Tag, an dem du sie abschickst.

    Genauer erklärt

    Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter ankommt, nicht der Tag, an dem du sie abschickst. Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird sie erst mit dem Zugang wirksam. Schick sie deshalb mit Vorlauf los und bitte um eine Bestätigung mit dem Datum, an dem der Vertrag endet. Den spätesten Tag nennt dir der Fristen-Rechner.

  • Laufzeit und automatische Verlängerung

    Bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Dienste ab dem 1. März 2022 darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen, Versicherungen sind ausgenommen.

    Genauer erklärt

    Bei Verbraucherverträgen über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, die ab dem 1. März 2022 entstanden sind, darf dich die erste Laufzeit höchstens zwei Jahre binden. Die Kündigungsfrist zu ihrem Ende darf höchstens einen Monat betragen. Verlängert sich der Vertrag stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit, und du kannst jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Diese Grenzen setzt § 309 Nr. 9 BGB den Geschäftsbedingungen.

    Für ältere Verträge gilt nach Art. 229 § 60 EGBGB die frühere Fassung weiter. Versicherungen sind ausgenommen, und für Handy, Internet, Strom und Gas gibt es eigene Regeln.

  • Kündigungsbutton auf der Webseite

    Kannst du einen kostenpflichtigen Dauervertrag auf einer Webseite abschließen, muss es dort auch eine Kündigungsschaltfläche geben, außer bei Finanzdienstleistungen.

    Genauer erklärt

    Können Verbraucher einen kostenpflichtigen Dauervertrag auf einer Webseite abschließen, muss der Anbieter dort nach § 312k BGB auch eine Kündigungsschaltfläche anbieten. Beschriftet ist sie mit „Verträge hier kündigen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung. Deine Kündigung muss er sofort elektronisch in Textform bestätigen, mit Datum und Uhrzeit des Zugangs und dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag enden soll.

    Fehlt die Schaltfläche, kannst du nach § 312k Abs. 6 BGB jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen. Für Finanzdienstleistungen gilt die Pflicht nicht. Dazu zählen nach § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch Versicherungen und Kredite.

  • Kündigung aus wichtigem Grund

    Jeden Dauervertrag kannst du ohne Frist kündigen, wenn dir die Fortsetzung bis zum regulären Ende nicht zugemutet werden kann, es kommt auf den Einzelfall an.

    Genauer erklärt

    Jeden Dauervertrag kannst du nach § 314 Abs. 1 BGB ohne Frist kündigen, wenn dir die Fortsetzung bis zum regulären Ende nicht zugemutet werden kann. Eine Liste anerkannter Gründe enthält das Gesetz nicht, es kommt auf den Einzelfall an. Verletzt der Anbieter eine Pflicht aus dem Vertrag, musst du ihm nach § 314 Abs. 2 BGB in der Regel erst eine Frist zur Abhilfe setzen oder ihn abmahnen. Kündigen kannst du nur innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem du vom Grund erfahren hast (§ 314 Abs. 3 BGB). Eine Zahl von Tagen nennt das Gesetz dafür nicht.

  • So gehst du jetzt vor

    Für Strom, Gas, Handy, Internet, Versicherungen und Abos gibt es eigene Seiten mit den passenden Fristen und Sonderkündigungsrechten.

    Genauer erklärt

    Für Strom, Gas, Handyvertrag, Internet, Kfz-Versicherung, andere Versicherungen und Abos gibt es eigene Seiten mit den passenden Fristen und Sonderkündigungsrechten, etwa bei Preiserhöhung oder Umzug. Welche Verträge du hast und was sie im Jahr kosten, siehst du im Fixkosten-Check.

Häufige Fragen

Fragen zum Kündigen

Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Das Gesetz nennt für die Textform keine Beispiele. Für Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung reichen nach Angaben der Bundesnetzagentur Brief, Fax, E-Mail oder SMS. Sieh bei anderen Verträgen in die Bedingungen des Anbieters.
Muss der Anbieter meine Kündigung bestätigen?
Das hängt vom Vertrag ab. Nach einer Kündigung über die Kündigungsschaltfläche muss er sofort bestätigen (§ 312k Abs. 4 BGB). Versicherer müssen eine Kündigung nach Angaben der BaFin nicht schriftlich bestätigen. Bitte deshalb immer selbst um eine Bestätigung.
Was gilt, wenn der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende fällt?
Dann verschiebt sich der Tag nicht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 2005 (III ZR 172/04) verlängert sich eine Kündigungsfrist nicht auf den nächsten Werktag, soweit Gesetz oder Vertrag nichts anderes regeln. Schick die Kündigung so ab, dass sie vorher beim Anbieter ist.
Gilt der Kündigungsbutton auch für ältere Verträge?
Ja. Nach Art. 229 § 60 EGBGB gelten die Pflichten aus § 312k BGB auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 entstanden sind.
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Dann läuft der Vertrag weiter, wenn eine Verlängerung vereinbart ist. Bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, die ab dem 1. März 2022 entstanden sind, dürfen Geschäftsbedingungen nur eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit vorsehen, und du kannst dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Für Versicherungen, Handy, Internet, Strom und Gas gelten eigene Regeln, die auf den jeweiligen Seiten stehen.
Ich habe gerade erst abgeschlossen. Kann ich widerrufen, statt zu kündigen?
Das kann gehen. Hast du den Vertrag als Verbraucher online, am Telefon oder an der Haustür geschlossen, kannst du ihn grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 312g Abs. 1 BGB und § 355 Abs. 2 BGB). Ausnahmen nennt § 312g Abs. 2 BGB. Für Versicherungen gilt stattdessen das Widerrufsrecht aus § 8 VVG.
Wie weise ich nach, dass meine Kündigung angekommen ist?
Dazu haben wir keine Primärquelle geprüft und nennen deshalb keinen Weg als sicher. Fest steht, dass die Kündigung erst mit dem Zugang beim Anbieter wirksam wird (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bitte um eine Bestätigung mit dem Vertragsende und heb auf, wann und wie du gekündigt hast.
Was steht in dem Kündigungsschreiben, das ich hier erstelle?
Im Schreiben stehen dein Name und deine Anschrift, der Anbieter, deine Kundennummer und die Kündigung zum nächstmöglichen Termin oder zu einem Datum, das du nennst. Dazu kommt die Bitte, den Eingang und den Tag des Vertragsendes in Textform zu bestätigen. Für eine Sonderkündigung trägst du den Grund ein.
Was kostet das Kündigungsschreiben, und brauche ich ein Konto?
Es kostet nichts, und ein Konto brauchst du nicht. Kündigungsschreiben und Fristen-Rechner sind kostenlos und ohne Konto und rechnen in deinem Browser. Bevor du das Schreiben kopierst oder druckst, fragen wir nach deiner E-Mail-Adresse. Den Text kopierst du oder druckst ihn aus und schickst ihn selbst an den Anbieter.