Laufzeit und der Termin 30. November
Der 30. November gilt nur, wenn dein Vertrag am 31. Dezember endet, denn die Kfz-Haftpflicht kündigst du spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich.
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Die Kfz-Haftpflicht verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn du sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigst (§ 5a Abs. 1 PflVG). Diese Regel gilt für die Kfz-Haftpflicht, nicht unmittelbar für die Kasko. Für die Kasko gilt dein Vertrag. Nach den Musterbedingungen des GDV, von denen Versicherer abweichen können, muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zugehen.
Der 30. November steht in keinem Gesetz. Er ergibt sich nur, wenn dein Vertrag am 31. Dezember endet. Nach Angaben der BaFin muss die Kündigung dann spätestens am 30. November bei der Versicherung eingehen. Endet dein Versicherungsjahr an einem anderen Tag, gilt ein anderer Termin.








