Sondervertrag oder Grundversorgung
Die Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist in Textform kündigen, für Sonderverträge gelten andere Fristen.
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Sondervertrag ist jeder Vertrag außerhalb der Grundversorgung, auch ein Sondertarif des Grundversorgers. Für ihn gelten andere Fristen.
Die Grundversorgung kannst du mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen, und der Grundversorger darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 StromGVV).







