Laufzeit und Kündigung
Die erste Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, nach einer stillschweigenden Verlängerung kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.
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Die erste Laufzeit eines Internetvertrags mit Verbrauchern darf höchstens 24 Monate betragen. Vor dem Abschluss muss dir der Anbieter auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG). Ausgenommen sind nach § 56 Abs. 2 TKG Verträge, die nur die Herstellung einer physischen Verbindung betreffen.
Hat sich dein Vertrag nach der ersten Laufzeit stillschweigend verlängert, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). Bis wann du zum Ende der ersten Laufzeit kündigen musst, steht in deinem Vertrag.








