Internet und Handy

Internet vergleichen, passend zur Adresse

Sieh, welche Tarife für DSL, Kabel und Glasfaser es an deiner Adresse gibt und was sie kosten.

  • Vergleich kostenlos
  • Kündigungsschreiben gleich dabei
  • Erinnerung vor dem Vertragsende

Fixkosten-Check

Was zahlst du für Internet und DSL?

Welche Verträge hast du?

  • Internet und DSL

Summe im Monat? €

Kostenlos · Kein Abo · Du siehst die Kosten im Jahr und wo du zuerst vergleichen solltest

  • 24 Monate

    Höchstdauer der ersten Laufzeit bei Verträgen mit Verbrauchern

    § 56 TKG

  • 1 Monat

    Kündigungsfrist, sobald sich der Vertrag stillschweigend verlängert hat

    § 56 TKG

  • 1 Arbeitstag

    Höchstdauer der Unterbrechung beim Anbieterwechsel

    § 59 TKG

  • 3 Monate

    Kündigungsrecht ab Mitteilung einer einseitigen Vertragsänderung, mit Ausnahmen

    § 57 TKG

Stand 13.10.2026. Einzelheiten und Ausnahmen stehen weiter unten.

Vergleich

Internet und DSL vergleichen.

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Internet und DSL

Deine Zahlen, bereit für den Vergleich.

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Mit Ort, Straße und Hausnummer kann der Rechner prüfen, was an deiner Adresse verfügbar ist.

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Der Betrag steht auf deiner Rechnung oder im Kundenkonto.

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Internet und DSL

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Gerechnet mit deinen Angaben.

So finanzieren wir uns

Schließt du über einen Link auf dieser Seite einen Vertrag ab, erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Am Preis ändert das für dich nichts.

So läuft es ab

Von der Suche bis zum neuen Vertrag.

  1. 1

    Vertragsende und Adresse bereithalten.

    Sieh im Vertrag oder im Kundenkonto nach, wann deine Laufzeit endet, und halte deine genaue Adresse bereit.

  2. 2

    Tarife vergleichen.

    Prüf im Rechner, was an deiner Adresse verfügbar ist. Achte auf Geschwindigkeit und Laufzeit.

  3. 3

    Neuen Vertrag abschließen.

    Schließ den Vertrag beim neuen Anbieter ab und klär, wer den alten kündigt.

  4. 4

    Umschaltung begleiten.

    Notier den Schalttermin. Beim Anbieterwechsel darf dein Anschluss nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden (§ 59 Abs. 2 TKG).

Gut zu wissen

Was du zu Internet und DSL wissen solltest.

  • Laufzeit und Kündigung

    Die erste Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, nach einer stillschweigenden Verlängerung kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.

    Genauer erklärt

    Die erste Laufzeit eines Internetvertrags mit Verbrauchern darf höchstens 24 Monate betragen. Vor dem Abschluss muss dir der Anbieter auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG). Ausgenommen sind nach § 56 Abs. 2 TKG Verträge, die nur die Herstellung einer physischen Verbindung betreffen.

    Hat sich dein Vertrag nach der ersten Laufzeit stillschweigend verlängert, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). Bis wann du zum Ende der ersten Laufzeit kündigen musst, steht in deinem Vertrag.

  • Deine Rechte beim Anbieterwechsel

    Dauert die Unterbrechung beim Wechsel länger als einen Arbeitstag, kannst du eine Entschädigung verlangen, außer du hast die Verzögerung zu vertreten.

    Genauer erklärt

    Der alte Anbieter darf seine Leistung nicht unterbrechen, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für den Wechsel vorliegen, es sei denn, du verlangst das. Dauert die Unterbrechung länger als einen Arbeitstag, kannst du von ihm für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung verlangen. Das gilt nicht, wenn du die Verzögerung zu vertreten hast. Beides regelt § 59 TKG.

  • Worin sich Tarife unterscheiden können

    Tarife unterscheiden sich in der Technik des Anschlusses, in der Geschwindigkeit, beim Router und darin, ob Telefonie oder Fernsehen enthalten sind.

    Genauer erklärt

    Tarife unterscheiden sich in der Technik des Anschlusses, also DSL, Kabel oder Glasfaser, in der Geschwindigkeit, beim Router und darin, ob Telefonie oder Fernsehen enthalten sind.

  • So gehst du jetzt vor

    Rechne den spätesten Tag für die Kündigung aus und erstell dann dein Schreiben.

    Genauer erklärt

    Den Tag, an dem die Kündigung spätestens beim Anbieter sein sollte, nennt dir der Kündigungsfrist-Rechner. Ein Schreiben erstellst du unter Internetvertrag kündigen. Deine Verträge trägst du im Fixkosten-Check ein.

Häufige Fragen

Fragen zu Internet und DSL

Kann ich meine Festnetznummer behalten?
Ja, auf Antrag. Den Antrag kannst du bis zu einem Monat nach Vertragsende stellen. Festnetznummern lassen sich nur am selben Standort mitnehmen. Das steht in § 59 TKG.
Was gilt, wenn mein Internet langsamer ist als vereinbart?
Bei erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen kannst du als Verbraucher das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG). Die Abweichung muss mit dem Messverfahren der Bundesnetzagentur ermittelt sein. Vor einer Kündigung musst du dem Anbieter in der Regel eine Frist zur Abhilfe setzen.
Kann ich kündigen, wenn der Anbieter den Preis erhöht?
Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig auf Grundlage seiner Geschäftsbedingungen, kannst du innerhalb von drei Monaten ab Zugang seiner Mitteilung ohne Frist und ohne Kosten kündigen. Ausgenommen sind Änderungen, die nur zu deinem Vorteil sind, die rein administrativ sind und dich nicht benachteiligen oder die gesetzlich vorgeschrieben sind (§ 57 Abs. 1 TKG).
Bin ich beim Wechsel ohne Internet?
Das Gesetz erlaubt beim Anbieterwechsel höchstens einen Arbeitstag Unterbrechung (§ 59 Abs. 2 TKG). Der alte Anbieter darf seine Leistung nicht abschalten, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für den Wechsel vorliegen, außer du verlangst es. Dauert es länger, kannst du von ihm für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung verlangen, wenn du die Verzögerung nicht zu vertreten hast (§ 59 Abs. 4 TKG).
Was gilt, wenn ich umziehe?
Ziehst du als Verbraucher um, muss der Anbieter den Vertrag am neuen Wohnsitz ohne Änderung der Laufzeit weiterführen, soweit er die Leistung dort anbietet. Dafür darf er ein angemessenes Entgelt verlangen, höchstens so viel wie für einen Neuanschluss. Bietet er die Leistung dort nicht an, kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen, zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt (§ 60 TKG).
Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?
Dann verlängert sich der Vertrag, wenn das so vereinbart ist. Nach der ersten Laufzeit kannst du aber jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, und dadurch dürfen dir keine Kosten entstehen (§ 56 Abs. 3 und 4 TKG).
Wie funktioniert der Vergleich hier, und was kostet er?
Der Vergleich ist kostenlos und ohne Abo. Im Rechner prüfst du, was an deiner Adresse verfügbar ist, und den Vertrag schließt du direkt beim Anbieter ab. Schließt du über einen Link auf dieser Seite ab, zahlt uns der Anbieter oder der Betreiber des Vergleichsrechners eine Provision. Am Preis ändert das für dich nichts.
Kann ich mich an das Vertragsende erinnern lassen?
Ja. Trag das Vertragsende im Fixkosten-Check ein und stimm der Erinnerung zu. Dann bekommst du vor dem Ende eine E-Mail, und abmelden kannst du dich in jeder E-Mail. Der Check ist kostenlos, für das Ergebnis gibst du eine E-Mail-Adresse an.