Kündigen

Sonderkündigung, bevor die Frist abläuft

Sieh, wann du außer der Reihe kündigen darfst, erstell dein Schreiben mit unserer kostenlosen Vorlage und rechne aus, bis wann es ankommen muss.

  • Kostenlose Vorlage zum Kopieren und Drucken
  • Mit Fristen-Rechner
  • Kostenlos und ohne Konto
  • ohne Frist

    Kündigung bei einseitiger Preisänderung im Strom- oder Gasvertrag

    § 41 Abs. 5 EnWG

  • 3 Monate

    Zeit zum Kündigen nach einer einseitigen Vertragsänderung bei Handy und Internet

    § 57 TKG

  • 1 Monat

    Zeit zum Kündigen nach Mitteilung einer Beitragserhöhung der Versicherung

    § 40 VVG

  • 6 Wochen

    Frist beim Umzug für Strom und Gas außerhalb der Grundversorgung

    § 41b Abs. 5 EnWG

Stand 16.10.2026. Einzelheiten und Ausnahmen stehen weiter unten.

Kündigung Vorlage

Deine Kündigung als kostenlose Vorlage.

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Die Adresse für Kündigungen steht im Vertrag, auf der Rechnung oder im Impressum des Anbieters.

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[Dein Name]

[Deine Straße und Hausnummer]

[PLZ und Ort]


[Name des Anbieters]

[Adresse des Anbieters]



Kündigung Vertrag, Kunden- oder Vertragsnummer [Nummer]


Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.


Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und den Tag, an dem der Vertrag endet, in Textform.


Mein SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich zum Vertragsende.


Bitte sehen Sie von Anrufen und Angeboten zur Rückgewinnung ab. Der Nutzung meiner Daten für Werbung widerspreche ich.


Mit freundlichen Grüßen


[Dein Name]

Deine Angaben bleiben in deinem Browser. Gelb markiert ist, was noch fehlt. Das Schreiben ist ein Muster und ersetzt keine Rechtsberatung.

Kündigungsfrist

Bis wann muss die Kündigung da sein?

1

Das Ende der Laufzeit steht im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder im Kundenkonto.

2Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Die Frist steht in deinem Vertrag oder in den Bedingungen des Anbieters.

Dein Termin

Monat und Jahr

Trag links das Vertragsende ein.

Dann steht hier der Tag, an dem deine Kündigung spätestens ankommen sollte.

Gut zu wissen

Sonderkündigung: Fristen und deine Rechte.

  • Strom und Gas

    Ändert dein Lieferant einseitig den Preis, kannst du ohne Frist zu dem Tag kündigen, an dem die Änderung wirksam wird.

    Genauer erklärt

    Ändert dein Strom- oder Gaslieferant einseitig den Preis oder andere Vertragsbedingungen, kannst du ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Ein Entgelt dafür darf er nicht verlangen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Haushaltskunden muss er spätestens einen Monat vorher direkt unterrichten, mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Änderung. Gibt er nur eine gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer unverändert weiter, entsteht kein Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 6 EnWG). Mehr dazu im Artikel Strompreiserhöhung: Deine Rechte.

    In der Grundversorgung muss der Versorger eine Preisänderung mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt geben und dir per Brief mitteilen, du kannst dann ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen (§ 5 StromGVV, inhaltsgleich § 5 GasGVV). Ohnehin kannst du die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 StromGVV).

    Ziehst du um, darfst du als Haushaltskunde außerhalb der Grundversorgung mit sechs Wochen Frist kündigen, frühestens zum Auszug. In der Kündigung muss deine neue Anschrift oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle stehen. Das Recht entfällt, wenn der Lieferant dir binnen zwei Wochen anbietet, dich am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und das dort möglich ist (§ 41b Abs. 5 EnWG). Dein Schreiben erstellst du unter Stromvertrag kündigen oder Gasvertrag kündigen.

  • Handy und Internet

    Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig, kannst du innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung ohne Frist und ohne Kosten kündigen.

    Genauer erklärt

    Ändert dein Anbieter für Handy oder Internet den Vertrag einseitig, etwa den Preis, kannst du ohne Frist und ohne Kosten kündigen, und zwar innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung (§ 57 Abs. 1 TKG). Das gilt nicht, wenn die Änderung nur zu deinem Vorteil ist, rein administrativ ist oder gesetzlich vorgeschrieben. Über die Änderung muss er dich mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vorher informieren, einschließlich des Kündigungsrechts (§ 57 Abs. 2 TKG).

    Ziehst du um, muss der Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort unverändert weiterführen, wenn er die Leistung dort anbietet. Bietet er sie dort nicht an, kannst du mit einem Monat Frist kündigen, frühestens zum Auszug (§ 60 TKG). Ist dein Internet erheblich, dauerhaft oder regelmäßig langsamer als zugesagt, darfst du als Verbraucher den Preis mindern oder fristlos kündigen, nachgewiesen über das Messverfahren der Bundesnetzagentur (§ 57 Abs. 4 TKG). Wie das geht, steht im Artikel Internet zu langsam.

  • Versicherungen

    Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Schutz ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.

    Genauer erklärt

    Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung. Die Mitteilung muss spätestens einen Monat vorher kommen und auf das Kündigungsrecht hinweisen (§ 40 Abs. 1 VVG). Mehr dazu im Artikel Beitragserhöhung bei der Versicherung.

    Nach einem Versicherungsfall dürfen in der Sachversicherung, etwa der Hausrat, beide Seiten kündigen, aber nur bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 VVG). In der Haftpflicht geht das innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherer den Anspruch anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat (§ 111 VVG). Die Versicherungsbedingungen können hier anders lauten. Was für die Kfz-Versicherung gilt, steht unter Kfz-Versicherung kündigen.

  • Fehlender Kündigungsbutton und wichtiger Grund

    Fehlt bei einem online abschließbaren Vertrag der Kündigungsbutton, kannst du jederzeit ohne Frist kündigen, außer bei Versicherungen und Krediten.

    Genauer erklärt

    Kannst du einen Dauervertrag auf der Webseite des Anbieters abschließen, muss es dort eine Kündigungsschaltfläche geben. Fehlt sie, kannst du jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Für Versicherungen und Kredite ist der Kündigungsbutton nicht vorgeschrieben.

    Unabhängig davon kannst du jeden Dauervertrag nach § 314 BGB ohne Frist kündigen, wenn dir die Fortsetzung bis zum regulären Ende nicht zugemutet werden kann. Eine Liste anerkannter Gründe enthält das Gesetz nicht, es kommt auf den Einzelfall an. Verletzt der Anbieter eine Vertragspflicht, musst du ihm in der Regel erst eine Frist zur Abhilfe setzen, und kündigen musst du innerhalb einer angemessenen Zeit, nachdem du vom Grund erfahren hast.

  • So gehst du jetzt vor

    Heb die Mitteilung des Anbieters auf, nenn den Grund im Schreiben und schick die Kündigung so, dass sie innerhalb der Frist ankommt.

    Genauer erklärt

    Heb die Mitteilung über die Änderung auf, denn viele dieser Fristen beginnen mit ihrem Zugang. Wähl oben in der Vorlage die Sonderkündigung und trag den Grund ein, beim Umzug zusammen mit deiner neuen Anschrift. Rechne mit dem Fristen-Rechner aus, bis wann das Schreiben ankommen muss, denn es zählt der Eingang beim Anbieter (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB). Was deine Verträge zusammen im Jahr kosten, siehst du danach im Fixkosten-Check.

Häufige Fragen

Fragen zum Kündigen

Was ist ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt dir, einen Vertrag außerhalb der regulären Kündigungsfrist zu beenden. Es entsteht nur in Fällen, die das Gesetz oder dein Vertrag nennt, etwa bei einer einseitigen Preisänderung im Strom- oder Gasvertrag (§ 41 Abs. 5 EnWG) oder bei einer Beitragserhöhung der Versicherung ohne besseren Schutz (§ 40 VVG).
Habe ich bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Nein. Bei Strom und Gas besteht es bei einseitigen Preisänderungen, nicht aber, wenn nur eine Änderung der Umsatzsteuer weitergegeben wird (§ 41 Abs. 6 EnWG). Bei Handy und Internet gibt es Ausnahmen für rein vorteilhafte oder gesetzlich vorgeschriebene Änderungen (§ 57 Abs. 1 TKG). Für Abos und Fitnessstudios steht keine allgemeine Regel in unseren Quellen.
Wie lange habe ich nach der Mitteilung Zeit?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei Handy und Internet sind es drei Monate ab Zugang der Mitteilung (§ 57 Abs. 1 TKG). Bei einer Beitragserhöhung der Versicherung ist es ein Monat nach Zugang (§ 40 Abs. 1 VVG). Beim Strom- und Gasvertrag kündigst du ohne Frist zum Zeitpunkt, an dem die Änderung wirksam wird (§ 41 Abs. 5 EnWG).
Kann ich bei einem Umzug kündigen?
Beim Strom- und Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung ja, mit sechs Wochen Frist, es sei denn, der Lieferant bietet dir die Belieferung am neuen Wohnort an (§ 41b Abs. 5 EnWG). Bei Handy und Internet nur, wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht anbietet (§ 60 TKG). Bei anderen Verträgen kommt es auf den Vertrag und den Einzelfall an.
Muss ich den Grund in der Kündigung nennen?
Beim Umzug mit Strom- oder Gasvertrag muss die neue Anschrift oder die Identifikationsnummer der neuen Entnahmestelle in der Kündigung stehen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Auch sonst hilft es, den Grund und das Datum der Mitteilung zu nennen, damit der Anbieter die Kündigung richtig zuordnet. In der Vorlage oben trägst du beides ins Feld für den Grund ein.
Gilt das Sonderkündigungsrecht auch in der Grundversorgung?
Bei einer Preisänderung ja, du kannst dann ohne Frist zum Zeitpunkt der Änderung kündigen (§ 5 StromGVV). Die Umzugsregel aus § 41b Abs. 5 EnWG gilt dagegen nur außerhalb der Grundversorgung. Die Grundversorgung kannst du aber ohnehin mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 StromGVV).
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht beim Autoverkauf?
Beim Verkauf geht die Kfz-Versicherung auf den Käufer über, und kündigen kann der Käufer, nicht der Verkäufer (§ 122 VVG). Schließt der Käufer eine neue Kfz-Haftpflicht ab, gilt der übernommene Vertrag mit Beginn der neuen als gekündigt (§ 5a Abs. 2 PflVG). Ein eigenes Sonderkündigungsrecht beim Fahrzeugwechsel haben wir im Gesetz nicht gefunden.
Was gilt, wenn der Anbieter keinen Kündigungsbutton hat?
Konntest du den Vertrag auf seiner Webseite abschließen und fehlt die vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche, kannst du jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Für Versicherungen und Kredite gilt diese Pflicht nicht, dort bleibt es bei den Fristen aus dem Vertrag und dem Gesetz.
Kann ich wegen schlechter Leistung fristlos kündigen?
Nach § 314 BGB kannst du fristlos kündigen, wenn dir die Fortsetzung nicht zugemutet werden kann, meist erst nach einer erfolglosen Frist zur Abhilfe. Für zu langsames Internet gibt es eine eigene Regel mit dem Messverfahren der Bundesnetzagentur (§ 57 Abs. 4 TKG). Ob dein Fall reicht, hängt vom Einzelfall ab.

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