Laufzeit und Verlängerung
Ein Handyvertrag darf zu Beginn höchstens 24 Monate laufen, nach einer Verlängerung kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.
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Ein Handyvertrag mit Verbrauchern darf zu Beginn höchstens 24 Monate laufen. Vor dem Abschluss muss dir der Anbieter auch einen Vertrag mit höchstens zwölf Monaten Laufzeit anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG).
Vor einer stillschweigenden Verlängerung muss dich der Anbieter rechtzeitig darauf hinweisen. Eine Zahl von Tagen nennt das Gesetz dafür nicht. Hat sich der Vertrag nach der ersten Laufzeit verlängert, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG).








