Versicherungen

Fahrradversicherung auch fürs E-Bike

Versicher dein Fahrrad oder E-Bike gegen Diebstahl und Schäden. Hier steht, worauf du achtest und wo du direkt bei unseren Partnern abschließt.

  • Direkt beim Partner abschließen
  • Worauf du bei den Bedingungen achtest
  • Kostenlos und ohne Konto

Fixkosten-Check

Was zahlst du für Hausrat?

Welche Verträge hast du?

  • Hausrat

Summe im Monat? €

Kostenlos · Kein Abo · Du siehst die Kosten im Jahr und wo du zuerst vergleichen solltest

  • 14 Tage

    Widerrufsfrist für einen neuen Vertrag, in Textform und ohne Begründung

    § 8 VVG

  • 1 bis 3 Monate

    Allgemeiner Rahmen der Kündigungsfrist, maßgeblich ist dein Vertrag

    § 11 VVG

  • 1 Jahr

    Höchstdauer je vereinbarter Verlängerung, allgemeine Regel für Versicherungen

    § 11 VVG

Stand 22.10.2026. Einzelheiten und Ausnahmen stehen weiter unten.

Abschließen

Fahrradversicherung abschließen.

Einen Vergleich über eine Schnittstelle gibt es dafür nicht. Den Vertrag schließt du direkt bei unseren Partnern ab.

Direkt bei unseren Partnern

Mit diesen Anbietern arbeiten wir direkt zusammen.

So finanzieren wir uns

Schließt du über einen Link auf dieser Seite einen Vertrag ab, erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Am Preis ändert das für dich nichts.

Keine Beratung

Wir beraten nicht zu Versicherungen und empfehlen keinen einzelnen Tarif. Die Tarife im Vergleich kommen von unseren Partnern, den Vertrag schließt du mit dem Versicherer ab.

So läuft es ab

Von der Suche bis zum neuen Vertrag.

  1. 1

    Hausratversicherung prüfen.

    Sieh nach, ob deine Hausratversicherung Fahrraddiebstahl einschließt oder ob du ihn dazunehmen kannst.

  2. 2

    Angaben zum Rad bereitlegen.

    Für den Antrag brauchst du Kaufpreis, Kaufdatum und bei vielen Tarifen die Rahmennummer. Heb die Rechnung auf.

  3. 3

    Bedingungen vergleichen.

    Prüf, welche Schäden eingeschlossen sind, ob ein Schloss vorgeschrieben ist und ob es Einschränkungen nach Uhrzeit oder Ort gibt.

  4. 4

    Direkt beim Partner abschließen.

    Über die Kacheln oben kommst du direkt zu unseren Partnern. Den Vertrag schließt du dort ab.

Gut zu wissen

Was du zur Fahrradversicherung wissen solltest.

  • Fahrradversicherung oder Hausrat

    Fahrraddiebstahl kann in deiner Hausratversicherung eingeschlossen sein, eine eigene Fahrradversicherung kann auch Schäden am Rad betreffen.

    Genauer erklärt

    Ob deine Hausratversicherung den Diebstahl deines Fahrrads betrifft, steht in deinem Vertrag. Bei manchen Verträgen ist er eingeschlossen, bei anderen kannst du ihn als Zusatz vereinbaren. Eine Hausratversicherung vergleichst du auf der Seite Hausratversicherung.

    Eine eigene Fahrradversicherung kann je nach Tarif neben dem Diebstahl auch Schäden am Rad betreffen, etwa durch einen Sturz, durch Vandalismus oder am Akku eines E-Bikes. Was genau eingeschlossen ist, steht in den Bedingungen des Tarifs.

  • Worauf du bei den Bedingungen achtest

    Wichtig sind der Umfang, die Vorgaben zum Schloss und ob der Schutz zu jeder Zeit und an jedem Ort gilt.

    Genauer erklärt

    Lies vor dem Abschluss, welche Schäden der Tarif betrifft und ob nach einem Schaden der Neuwert oder ein geringerer Wert erstattet wird. Prüf, ob ein bestimmtes Schloss vorgeschrieben ist und wie das Rad angeschlossen sein muss.

    Achte auch darauf, ob die Bedingungen Einschränkungen nennen, etwa für die Nacht oder für bestimmte Orte, und ob es eine Selbstbeteiligung gibt. Beim E-Bike lohnt ein Blick darauf, ob Akku und Elektronik eingeschlossen sind.

  • Laufzeit, Kündigung und Widerruf

    Maßgeblich ist dein Vertrag, allgemein darf die Kündigungsfrist bei Versicherungen nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.

    Genauer erklärt

    Laufzeit und Kündigungsfrist stehen in deinem Versicherungsschein. Für Versicherungsverträge allgemein gilt, dass die Kündigungsfrist nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen darf (§ 11 Abs. 3 VVG). Eine vereinbarte Verlängerung darf sich jeweils auf höchstens ein Jahr erstrecken (§ 11 Abs. 1 VVG). Manche Tarife laufen auch monatlich. Maßgeblich ist dein Vertrag.

    Einen neuen Vertrag kannst du innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen, ohne Begründung (§ 8 Abs. 1 VVG). Fristbeginn und Ausnahmen regelt § 8 VVG in den Absätzen 2 und 3.

  • So gehst du jetzt vor

    Prüf zuerst deine Hausratversicherung und schließ dann, wenn du magst, direkt bei einem unserer Partner ab.

    Genauer erklärt

    Den Tag, an dem eine Kündigung spätestens beim Versicherer sein sollte, rechnet der Kündigungsfrist-Rechner aus. Das Schreiben erstellst du unter Versicherung kündigen. Beitrag und Vertragsende trägst du im Fixkosten-Check ein.

Häufige Fragen

Fragen zur Fahrradversicherung

Empfiehlt FixkostenKompass eine Fahrradversicherung?
Nein. FixkostenKompass berät nicht zu Versicherungen und empfiehlt keinen Tarif. Wir verlinken auf unsere Partner. Ob du eine Versicherung abschließt und welche, entscheidest du selbst.
Brauche ich eine Fahrradversicherung, wenn ich eine Hausratversicherung habe?
Das hängt von deinem Vertrag ab. Bei manchen Hausratversicherungen ist Fahrraddiebstahl eingeschlossen, bei anderen kannst du ihn dazunehmen. Eine eigene Fahrradversicherung kann je nach Tarif auch Schäden am Rad betreffen. Lies deshalb zuerst deinen Hausratvertrag.
Gibt es eine eigene Versicherung für E-Bikes?
Ja, unser Partner hepster bietet eine eigene E-Bike-Versicherung an, die Kachel oben führt direkt dorthin. Bei jedem Tarif lohnt ein Blick darauf, ob Akku und Elektronik eingeschlossen sind.
Muss ich ein bestimmtes Schloss haben?
Das regelt jeder Tarif selbst. Manche Bedingungen schreiben ein Schloss einer bestimmten Art vor oder verlangen, dass das Rad an einem festen Gegenstand angeschlossen ist. Lies das vor dem Abschluss nach.
Was brauche ich für den Antrag?
Meist fragt der Versicherer nach Kaufpreis, Kaufdatum und Rahmennummer. Heb die Rechnung auf, sie hilft auch im Schadenfall.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
Ja. Einen neuen Versicherungsvertrag kannst du innerhalb von 14 Tagen in Textform widerrufen, ohne Begründung (§ 8 Abs. 1 VVG). Wann die Frist beginnt und welche Ausnahmen es gibt, regelt § 8 VVG in den weiteren Absätzen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Das steht in deinem Vertrag. Für Versicherungsverträge allgemein darf die Kündigungsfrist nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen (§ 11 Abs. 3 VVG). Den spätesten Tag rechnet der Kündigungsfrist-Rechner aus.