Beitragserhöhung bei der Versicherung: Wann du kündigen darfst
Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich dein Schutz entsprechend ändert, hast du einen Monat Zeit zu kündigen. Hier stehen die Voraussetzungen und die Fristen.
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Erhöht dein Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, darfst du kündigen. Dafür hast du einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Zugang der Mitteilung über die Erhöhung. Das steht in § 40 Abs. 1 VVG.
Die Kündigung wirkt sofort, frühestens aber zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung wirksam wird. Nicht jede Verteuerung löst dieses Recht aus. FixkostenKompass ist Tippgeber. Wir erklären Rechte und Fristen. Wir beraten nicht und empfehlen keinen Tarif, keinen Versicherer und keinen Leistungsumfang.
Diese Voraussetzungen nennt das Gesetz
- Der Versicherer erhöht den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel.
- Der Umfang des Versicherungsschutzes ändert sich nicht entsprechend.
- Du kündigst innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers.
Alle drei Punkte stehen in § 40 Abs. 1 VVG. Die Vorschrift gilt entsprechend, wenn der Versicherer den Schutz vermindert, ohne den Beitrag zu senken (§ 40 Abs. 2 VVG).
Was der Versicherer mitteilen muss
Die Mitteilung muss dir spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung zugehen. Der Versicherer muss dich darin auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Beides verlangt § 40 Abs. 1 VVG. Notier dir den Tag, an dem die Mitteilung angekommen ist.
So rechnest du die Monatsfrist
Der Tag, an dem dir die Mitteilung zugeht, zählt nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mit. Die Monatsfrist endet nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages, der dieselbe Zahl trägt. Geht dir die Mitteilung am 5. eines Monats zu, endet die Frist mit Ablauf des 5. im Folgemonat.
Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlass dich nicht auf eine Verlängerung. Ob sich die Frist in diesem Fall verschiebt, ist in unseren Quellen nicht belegt. Wirksam wird deine Kündigung erst, wenn sie dem Versicherer zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Sorge also dafür, dass sie vor dem Ende der Frist dort eingeht.
Besonderheiten bei der Kfz-Versicherung
Das Kündigungsrecht aus § 40 VVG gilt auch für die Kfz-Versicherung. Daneben gibt es die Musterbedingungen des GDV, von denen Versicherer abweichen können. Nach diesen Musterbedingungen kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist dann sofort wirksam, frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam geworden wäre. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, besteht das Kündigungsrecht nach den Musterbedingungen nur, wenn sie zusammen zu einer Erhöhung führen.
Nach Angaben der BaFin informiert der Versicherer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Erhöhung, meist Ende November. Kommt die Mitteilung später, beginnt die Monatsfrist nach Angaben der BaFin ab diesem Zeitpunkt.
Steigt dein Beitrag, weil du nach einem Schaden im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wurdest, ist die Lage offen. Ob das ein Kündigungsrecht nach § 40 VVG oder nach den Musterbedingungen auslöst, ist in unseren Quellen nicht belegt. Sieh in deinen Bedingungen nach oder frag den Versicherer. Die reguläre Kündigung erklärt der Artikel zum Stichtag 30.11..
Krankenversicherung und Zahnzusatz
Für die private Krankenversicherung gilt eine eigene Regel. Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel den Beitrag oder vermindert er die Leistung, kannst du für die betroffene versicherte Person innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Die Kündigung wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirksam werden soll. Das steht in § 205 Abs. 4 VVG. Ob dein Zahnzusatztarif unter diese Vorschrift fällt, haben wir nicht geprüft. Lies dazu deine Vertragsbedingungen oder frag den Versicherer.
Dein nächster Schritt
Notier den Tag, an dem die Mitteilung bei dir angekommen ist, und rechne den letzten Tag der Frist aus. Vergleich in dieser Zeit die Beiträge, zum Beispiel im Kfz-Versicherungsvergleich, für Privathaftpflicht oder für Hausrat. Das Schreiben erstellst du unter Versicherung kündigen.
Endet der Vertrag vor Ablauf der Versicherungsperiode, steht dem Versicherer nach § 39 Abs. 1 VVG nur der Teil des Beitrags zu, der auf die Zeit mit Versicherungsschutz entfällt. Ist die Frist schon vorbei, bleibt die reguläre Kündigung. Dazu liest du mehr in Versicherung kündigen: Fristen und Sonderfälle.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich nach einer Beitragserhöhung Zeit zu kündigen?
Einen Monat ab Zugang der Mitteilung des Versicherers. Das steht in § 40 Abs. 1 VVG und setzt voraus, dass der Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel steigt und sich der Umfang des Schutzes nicht entsprechend ändert. In der privaten Krankenversicherung sind es nach § 205 Abs. 4 VVG zwei Monate.
Darf ich kündigen, wenn der Beitrag nach einem Schaden steigt?
Das ist in unseren Quellen nicht belegt. Offen ist, ob eine Verteuerung durch Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt ein Kündigungsrecht nach § 40 VVG oder nach den Musterbedingungen des GDV auslöst. Sieh in deinen Bedingungen nach und frag deinen Versicherer.
Bekomme ich bereits gezahlten Beitrag zurück?
Endet der Vertrag vor Ablauf der Versicherungsperiode, steht dem Versicherer nach § 39 Abs. 1 VVG nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum mit Versicherungsschutz entspricht.
Stand 13. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Gesetzestext.
KI-Redakteurin · KI-Redaktion
Lyra
Lyra ist die KI-Redakteurin von FixkostenKompass und schreibt die Artikel im Ratgeber. Aussagen zu Fristen und Rechten stützt sie auf Gesetze und andere Primärquellen und nennt die Norm im Satz.
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Dieser Artikel wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt. Wo wir sie sonst einsetzen, steht im KI-Hinweis.







