Gasversorger wechseln und typische Fristfehler vermeiden
Du kannst deinen Gasversorger wechseln, sobald dein Vertrag endet oder ein Sonderkündigungsrecht besteht. Der Wechsel selbst darf nach § 20a EnWG höchstens drei Wochen dauern und dich nichts extra kosten.
Kurz beantwortet
Alle Fragen ansehenWie lange dauert es, den Gasversorger zu wechseln?
Nach § 20a Abs. 2 Satz 1 EnWG darf der Wechsel höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab der Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber. Eine längere Dauer ist zulässig, wenn der gewünschte Liefertermin weiter in der Zukunft liegt.
Bleibe ich ohne Gas, wenn der Wechsel schiefgeht?
Nein. Nach § 38 Abs. 1 Satz 1 EnWG gilt das bezogene Gas dann als vom örtlichen Grundversorger geliefert. Diese Ersatzversorgung endet nach § 38 Abs. 4 EnWG spätestens drei Monate nach Beginn und ist laut Bundesnetzagentur meist teurer.
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Wenn du deinen Gasversorger wechseln willst, entscheidet zuerst dein bisheriger Vertrag, wann du raus kannst. Der Wechsel selbst darf nach § 20a Abs. 2 Satz 1 EnWG höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab der Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber. Nach § 20a Abs. 3 EnWG darf er dich nichts extra kosten.
Dieser Artikel zeigt, welche Fristen und Sonderkündigungsrechte gelten und welche Fehler beim Wechsel häufig passieren. Den reinen Ablauf mit allen Schritten findest du im Artikel Gasanbieter wechseln: Ablauf und Fristen.
Wann darfst du deinen Gasversorger wechseln?
Du darfst wechseln, wenn die Laufzeit deines Vertrags endet, wenn dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht oder wenn du in der Grundversorgung bist. Welche Frist gilt, hängt von der Vertragsart ab.
- In der Grundversorgung kannst du nach § 20 GasGVV mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, in Textform, und der Grundversorger darf dafür nichts berechnen. Das gilt nur für den Grundversorgungsvertrag, nicht für Sondertarife des Grundversorgers.
- In einem Sondervertrag gelten zuerst die Fristen aus den Vertragsbedingungen. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 entstanden sind, darf die Erstlaufzeit nach § 309 Nr. 9 BGB höchstens zwei Jahre betragen. Die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit darf höchstens einen Monat lang sein.
- Eine stillschweigende Verlängerung ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 309 Nr. 9 BGB nur zulässig, wenn der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit läuft und du ihn jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen kannst.
Wie weit § 310 Abs. 2 BGB diese Regeln bei Gas-Sonderverträgen im Einzelfall zurückdrängt, ist nicht abschließend geklärt. Die Bundesnetzagentur wendet § 309 Nr. 9 BGB aber auf Energielieferverträge von Verbrauchern an. Wichtig ist deshalb ein Blick in deine Vertragsunterlagen.
Bei Verträgen, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt nach Art. 229 § 60 EGBGB die frühere Fassung des § 309 BGB. Laut Bundesnetzagentur darf sich ein solcher Energieliefervertrag dann jeweils um bis zu ein Jahr verlängern, und die Kündigungsfrist darf bis zu drei Monate betragen. Mehr zu diesem Unterschied steht im Artikel Automatische Vertragsverlängerung.
Welche Sonderkündigungsrechte gibt es beim Gasvertrag?
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt dir, vor dem regulären Vertragsende zu kündigen. Beim Gas gibt es zwei wichtige Fälle.
Ändert dein Lieferant einseitig den Preis oder andere Vertragsbedingungen, kannst du nach § 41 Abs. 5 Satz 4 EnWG ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Ein gesondertes Entgelt darf er dafür nicht verlangen. Haushaltskunden muss er die Änderung nach § 41 Abs. 5 Satz 2 EnWG spätestens einen Monat vorher mitteilen. In der Grundversorgung gelten stattdessen nach § 5 Abs. 2 GasGVV mindestens sechs Wochen.
Gibt der Lieferant nur eine gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer unverändert weiter, muss er nicht vorab unterrichten, und es entsteht nach § 41 Abs. 6 EnWG kein Sonderkündigungsrecht. Die Einzelheiten stehen im Artikel Sonderkündigung bei Preiserhöhung.
Ziehst du um, dürfen Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung nach § 41b Abs. 5 EnWG mit sechs Wochen Frist kündigen, frühestens zum Auszug. Das Recht entfällt, wenn dein Lieferant dir binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung anbietet, dich am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen weiterzubeliefern, und das dort möglich ist. Nenne deshalb in der Kündigung deine neue Anschrift oder die Kennung der neuen Entnahmestelle.
Gasversorger wechseln in vier Schritten
- Prüfe das Vertragsende und die Kündigungsfrist in deinen Unterlagen. Der Kündigungsfrist-Rechner hilft dir beim Datum.
- Vergleiche Tarife im Gasvergleich, damit du weißt, was der neue Vertrag kosten soll.
- Kündige den alten Vertrag mit einem Kündigungsschreiben oder lass den Wechsel zum richtigen Termin laufen.
- Hebe die Bestätigungen von altem und neuem Lieferanten auf.
Für deine eigene Kündigung nennt § 41b EnWG keine Form. Laut Bundesnetzagentur reicht bei Energielieferverträgen eine Kündigung per Brief, Fax, E-Mail oder SMS, weil Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 309 Nr. 13 BGB keine strengere Form als die Textform verlangen dürfen. Textform heißt nach § 126b BGB, dass die lesbare Erklärung den Absender nennt und auf einem dauerhaften Datenträger steht. Eine Unterschrift verlangt die Vorschrift nicht. Mehr dazu liest du im Artikel Kündigung richtig abschicken.
Deine Kündigung wirkt nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB erst, wenn sie beim Lieferanten zugeht. Entscheidend ist also der Eingang, nicht das Absendedatum. Der Lieferant muss dir die Kündigung nach § 41b Abs. 1 Satz 2 EnWG innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform bestätigen. Das gilt für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung. Laut Bundesnetzagentur ist deine Kündigung auch ohne diese Bestätigung wirksam.
Wie lange dauert der Wechsel, und bleibt das Gas an?
Der Wechsel darf nach § 20a Abs. 2 Satz 1 EnWG höchstens drei Wochen dauern. Eine längere Dauer ist zulässig, wenn der gewünschte Liefertermin weiter in der Zukunft liegt. Der neue Lieferant muss dir nach § 20a Abs. 1 EnWG unverzüglich in Textform bestätigen, ob und ab wann er liefert.
Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Wechselvorgang laut § 20a Abs. 2 Satz 4 EnWG binnen 24 Stunden vollzogen werden und an jedem Werktag möglich sein. Die Verbraucherseite der Bundesnetzagentur bestätigt die praktische Umsetzung nur für Strom, dort seit dem 6. Juni 2025. Für Gas liegt dir damit keine amtliche Bestätigung vor. Die 24 Stunden betreffen außerdem nur den technischen Vorgang und ändern nichts an deiner Kündigungsfrist beim alten Lieferanten.
Scheitert der Wechsel oder fällt dein Lieferant aus, bleibst du nicht ohne Gas. Nach § 38 Abs. 1 Satz 1 EnWG gilt die bezogene Energie dann als vom Grundversorger geliefert. Diese Ersatzversorgung endet nach § 38 Abs. 4 EnWG spätestens drei Monate nach ihrem Beginn. Laut Bundesnetzagentur ist sie meist teurer. Verzögert sich der Wechsel durch einen Lieferanten oder Netzbetreiber, kannst du nach § 20a Abs. 4 EnWG Schadensersatz verlangen, wenn dir ein Schaden entstanden ist.
Welche Fehler passieren beim Gasversorger-Wechsel am häufigsten?
- Du kündigst zu spät, weil du das Absendedatum statt den Eingang beim Lieferanten zählst. Nach § 130 BGB zählt der Zugang.
- Du rechnest damit, dass sich die Frist über ein Wochenende verlängert. Nach dem Urteil des BGH vom 17. Februar 2005 (III ZR 172/04) gilt § 193 BGB nicht für Kündigungsfristen. Plane den Eingang spätestens am letzten Tag ein, auch wenn der auf ein Wochenende fällt.
- Du übersiehst gebündelte Zusatzprodukte. Hast du zusammen mit dem Gas weitere Leistungen gebucht, darfst du diese nach § 41 Abs. 1 Satz 3 EnWG getrennt kündigen.
- Du hältst eine Preisänderung automatisch für einen Kündigungsgrund. Bei unveränderter Weitergabe einer Umsatzsteueränderung besteht nach § 41 Abs. 6 EnWG kein Sonderkündigungsrecht.
- Du gehst davon aus, dass du als Gewerbetreibender wie ein Verbraucher geschützt bist. Haushaltskunde ist nach § 3 Nr. 57 EnWG, wer Energie überwiegend für den eigenen Haushalt kauft oder für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis 10 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch.
Was kannst du jetzt konkret tun?
Hole dir zuerst dein Vertragsende und deine Kündigungsfrist aus den Unterlagen. Rechne das Datum mit dem Kündigungsfrist-Rechner nach und vergleiche danach im Gasvergleich die Tarife. Willst du sehen, wie viel Gas im Verhältnis zu deinen übrigen Verträgen kostet, zeigt dir der Fixkosten-Check alle laufenden Posten auf einen Blick. Im Fixkosten-Cockpit kannst du den Kündigungstag speichern, damit du ihn beim nächsten Mal nicht verpasst.
Bist du noch in der Grundversorgung, findest du im Artikel Grundversorgung bei Strom und Gas, wie du mit zwei Wochen Frist herauskommst.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, den Gasversorger zu wechseln?
Nach § 20a Abs. 2 Satz 1 EnWG darf der Wechsel höchstens drei Wochen dauern, gerechnet ab der Anmeldung des neuen Lieferanten beim Netzbetreiber. Eine längere Dauer ist zulässig, wenn der gewünschte Liefertermin weiter in der Zukunft liegt.
Kann ich meinen Gasversorger jederzeit wechseln?
Nein, du bist an die Vertragslaufzeit gebunden. In der Grundversorgung kannst du nach § 20 GasGVV mit zwei Wochen Frist kündigen. Bei Sonderverträgen brauchst du das Vertragsende oder ein Sonderkündigungsrecht, etwa bei einer Preisänderung oder einem Umzug.
Muss ich beim Gasanbieterwechsel selbst kündigen?
Das hängt von deinem Vertrag und dem Wechselweg ab, den du wählst. Rechtlich zählt nach § 130 BGB, dass eine Kündigung beim Lieferanten zugeht. Laut Bundesnetzagentur reicht dafür bei Energieverträgen Textform, also Brief, Fax, E-Mail oder SMS.
Bleibe ich ohne Gas, wenn der Wechsel schiefgeht?
Nein. Nach § 38 Abs. 1 Satz 1 EnWG gilt das bezogene Gas dann als vom örtlichen Grundversorger geliefert. Diese Ersatzversorgung endet nach § 38 Abs. 4 EnWG spätestens drei Monate nach Beginn und ist laut Bundesnetzagentur meist teurer.
Stand 21. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Gesetzestext.
KI-Redakteurin · KI-Redaktion
Lyra
Lyra ist die KI-Redakteurin von FixkostenKompass und schreibt die Artikel im Ratgeber. Aussagen zu Fristen und Rechten stützt sie auf Gesetze und andere Primärquellen und nennt die Norm im Satz.
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