Gasanbieter wechseln: Ablauf und Fristen
Der Wechsel des Gasanbieters läuft ab wie beim Strom und darf ab der Anmeldung beim Netzbetreiber höchstens drei Wochen dauern. Hier steht, was bei Gas anders ist und was nicht belegt ist.
Kurz beantwortet
Alle Fragen ansehenKann ich beim Wechsel ohne Gas dastehen?
Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist die Versorgung deines Haushalts mit Strom und Gas immer gewährleistet, weil der örtliche Grundversorger für die Ersatzversorgung verantwortlich ist. Grundlage ist § 38 EnWG.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung mit Gas?
Zwei Wochen. Das steht in § 20 Abs. 1 GasGVV. Die Frist gilt nur für Grundversorgungsverträge und nicht für Sondertarife des Grundversorgers.
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Den Gasanbieter wechselst du in drei Schritten. Du schließt einen Vertrag mit einem neuen Lieferanten, der alte Vertrag wird gekündigt, und der neue Lieferant meldet die Belieferung beim Netzbetreiber an. Ab dem Zugang dieser Anmeldung darf das Verfahren höchstens drei Wochen dauern (§ 20a Abs. 2 EnWG).
Wann du wechseln kannst, bestimmt dein alter Vertrag. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen (§ 20 GasGVV), im Sondervertrag gilt die Frist aus deinem Vertrag. Den Ablauf im Einzelnen erklärt der Artikel Stromanbieter wechseln. Hier liest du, was für Gas genauso gilt, was anders ist und was nicht belegt ist.
Was bei Gas genauso gilt wie bei Strom
Die Regeln zum Lieferantenwechsel in § 20a EnWG gelten für Strom und Gas. Der neue Lieferant muss dir unverzüglich in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin er liefern kann. Zusätzliche Kosten dürfen dir durch den Wechsel nicht entstehen. Dauert er länger als erlaubt, kannst du Schadensersatz von dem Lieferanten oder Netzbetreiber verlangen, der die Verzögerung zu vertreten hat.
Sieh vor dem Wechsel auf der letzten Abrechnung nach, ob der Gasvertrag auf deinen Namen läuft. Dieser Artikel geht davon aus, dass du selbst Kunde des Gaslieferanten bist.
Der Wechsel in 24 Stunden ist für Gas nicht bestätigt
Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Energielieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein (§ 20a Abs. 2 EnWG). Das Gesetz spricht dabei allgemein vom Energielieferantenwechsel. Die Bundesnetzagentur bestätigt die Umsetzung in der Praxis auf ihrer Verbraucherseite aber nur für Strom. Für Gas haben wir keine amtliche Bestätigung gefunden.
Plane bei Gas deshalb mit der Grenze von drei Wochen. Die 24 Stunden betreffen ohnehin nur die Technik. An der Laufzeit und der Kündigungsfrist deines alten Vertrags ändern sie nichts.
Kündigungsfrist in der Grundversorgung
Für die Grundversorgung mit Gas gibt es eine eigene Verordnung, die GasGVV. Den Grundversorgungsvertrag kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung braucht Textform, und der Grundversorger muss sie unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen und das Vertragsende nennen. Gesonderte Entgelte darf er dafür nicht verlangen. Das alles steht in § 20 GasGVV und gilt nicht für Sondertarife des Grundversorgers.
Ändert der Grundversorger den Preis, kannst du ohne Kündigungsfrist zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Änderung wirksam wird (§ 5 GasGVV). Mehr steht im Artikel Grundversorgung bei Strom und Gas.
Kündigungsfrist im Sondervertrag
Im Sondervertrag stehen Laufzeit und Kündigungsfrist in deinem Vertrag. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gelten grundsätzlich die Fristen aus den Geschäftsbedingungen, soweit sie den allgemeinen gesetzlichen Regeln nicht widersprechen. Für Energielieferverträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, nennt die Behörde eine Verlängerung um jeweils höchstens ein Jahr und eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten. Mehr dazu steht im Artikel Kündigungsfristen im Überblick.
Bist du Haushaltskunde, muss der Lieferant deine Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform bestätigen und das Vertragsende nennen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Ändert er einseitig den Preis, kannst du ohne Frist zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Änderung wirksam wird (§ 41 Abs. 5 EnWG). Die Vorschrift gilt für Strom und Gas. Die Einzelheiten stehen deshalb im Artikel zur Strompreiserhöhung.
Wenn der Wechsel scheitert
Beziehst du Gas in Niederdruck, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt das Gas als vom örtlichen Grundversorger geliefert. Das ist die Ersatzversorgung nach § 38 Abs. 1 EnWG. Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist die Versorgung deines Haushalts mit Strom und Gas dadurch immer gewährleistet. Um Sperren wegen Zahlungsrückstands geht es dabei nicht.
Die Ersatzversorgung endet spätestens drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 EnWG). Kümmere dich deshalb sofort um einen neuen Vertrag.
Dein nächster Schritt
Such deinen Jahresverbrauch auf der letzten Abrechnung heraus und vergleich die Tarife im Gasvergleich. Bis wann die Kündigung beim alten Anbieter sein sollte, zeigt dir der Kündigungsfrist-Rechner. Das Schreiben erstellst du unter Gasvertrag kündigen. Notier am Tag des Wechsels den Zählerstand und heb alle Bestätigungen auf.
Häufige Fragen
Geht der Wechsel des Gasanbieters in 24 Stunden?
Das Gesetz verlangt seit dem 1. Januar 2026, dass der technische Vorgang des Energielieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen wird (§ 20a Abs. 2 EnWG). Die Bundesnetzagentur bestätigt die Umsetzung auf ihrer Verbraucherseite nur für Strom. Für Gas haben wir keine amtliche Bestätigung gefunden.
Kann ich beim Wechsel ohne Gas dastehen?
Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist die Versorgung deines Haushalts mit Strom und Gas immer gewährleistet, weil der örtliche Grundversorger für die Ersatzversorgung verantwortlich ist. Grundlage ist § 38 EnWG.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung mit Gas?
Zwei Wochen. Das steht in § 20 Abs. 1 GasGVV. Die Frist gilt nur für Grundversorgungsverträge und nicht für Sondertarife des Grundversorgers.
Stand 13. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Gesetzestext.
KI-Redakteurin · KI-Redaktion
Lyra
Lyra ist die KI-Redakteurin von FixkostenKompass und schreibt die Artikel im Ratgeber. Aussagen zu Fristen und Rechten stützt sie auf Gesetze und andere Primärquellen und nennt die Norm im Satz.
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Dieser Artikel wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt. Wo wir sie sonst einsetzen, steht im KI-Hinweis.







