Versicherung kündigen: Fristen und Sonderfälle
Die Kündigungsfrist deiner Versicherung steht im Vertrag, das Gesetz gibt nur den Rahmen vor. Hier steht, wann du regulär kündigen kannst und in welchen Fällen es früher geht.
Kurz beantwortet
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei einer Versicherung?
Das steht in deinem Vertrag. Nach § 11 Abs. 3 VVG darf die Frist nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Ist eine Verlängerung vereinbart, läuft der Vertrag weiter. Nach § 11 Abs. 1 VVG darf sich die Verlängerung jeweils auf höchstens ein Jahr erstrecken.
Muss der Versicherer meine Kündigung bestätigen?
Nach Angaben der BaFin ist er nicht verpflichtet, sie schriftlich zu bestätigen. Bitte trotzdem um eine Bestätigung mit dem Datum, an dem der Vertrag endet.
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Eine Versicherung kündigst du regulär zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Wie lang die Kündigungsfrist ist, steht in deinem Vertrag. Das Gesetz gibt dafür nur einen Rahmen vor. Die Frist darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen, und sie muss für dich und den Versicherer gleich sein. Das steht in § 11 Abs. 3 VVG.
Verpasst du den Termin und ist eine Verlängerung vereinbart, läuft der Vertrag weiter. Nach § 11 Abs. 1 VVG darf sich eine solche Verlängerung jeweils auf höchstens ein Jahr erstrecken. Daneben gibt es Sonderfälle, in denen du früher herauskommst. Wir erklären hier Rechte und Fristen. Eine Beratung zu einzelnen Tarifen oder Versicherern ist das nicht.
Die reguläre Kündigung
Läuft dein Vertrag auf unbestimmte Zeit, kannst du nach § 11 Abs. 2 VVG nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Als Versicherungsperiode gilt nach § 12 VVG ein Jahr, wenn der Beitrag nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist. Dieses Jahr muss nicht das Kalenderjahr sein. Wann es bei dir endet, steht im Versicherungsschein.
Von der Regel zur Kündigungsfrist darf der Versicherer nach § 18 VVG nicht zu deinem Nachteil abweichen. Für einzelne Sparten gelten eigene Vorschriften, zum Beispiel für die Kfz-Haftpflicht. Dazu gibt es den Artikel zum Stichtag 30.11..
Verträge mit mehr als drei Jahren Laufzeit
Hast du einen Vertrag für mehr als drei Jahre geschlossen, kannst du ihn zum Schluss des dritten Jahres und danach zum Schluss jedes weiteren Jahres kündigen. Die Frist beträgt drei Monate. Das regelt § 11 Abs. 4 VVG. Dieses Recht hast nur du, nicht der Versicherer. Für Lebens- und Krankenversicherungen gelten Sonderregeln.
Kündigen nach Beitragserhöhung, Schaden oder Kauf
Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Umfang des Schutzes entsprechend ändert, kannst du nach § 40 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Einzelheiten stehen im Artikel Beitragserhöhung bei der Versicherung.
Nach einem Versicherungsfall dürfen in der Sachversicherung beide Seiten kündigen, aber nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Du kannst sofort kündigen oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Das steht in § 92 VVG. In der Haftpflichtversicherung gibt es das Kündigungsrecht nach § 111 VVG, wenn der Versicherer deinen Anspruch anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat. Dafür hast du einen Monat seit der Anerkennung oder Ablehnung Zeit. Von beiden Vorschriften können die Versicherungsbedingungen abweichen. Lies deshalb nach, was in deinem Vertrag steht.
Kaufst du eine Sache, für die eine Sachversicherung besteht, geht die Versicherung nach § 95 Abs. 1 VVG auf dich über. Du kannst dann nach § 96 Abs. 2 VVG sofort oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dieses Recht erlischt einen Monat nach dem Erwerb. Wusstest du nichts von der Versicherung, läuft der Monat ab dem Zeitpunkt, zu dem du davon erfährst. Der Verkäufer hat dieses Kündigungsrecht nicht.
Kranken- und Zahnzusatzversicherung
Für die private Krankenversicherung gilt § 205 VVG. Einen Vertrag, der für mehr als ein Jahr geschlossen ist, kannst du danach zum Ende des ersten Jahres und jedes folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei der Krankheitskosten- und der Krankenhaustagegeldversicherung steht das unter dem Vorbehalt einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer. Für die Kündigung darf nach § 208 VVG Schriftform oder Textform vereinbart werden.
Ob und wie diese Regeln für deinen Zahnzusatztarif gelten, hängt vom Vertrag ab. Sieh in den Bedingungen nach, welche Mindestdauer vereinbart ist und welche Form die Kündigung haben muss. Im Zweifel fragst du den Versicherer.
Zugang, Bestätigung und Beitrag
Eine Kündigung wird nach § 130 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn sie dem Versicherer zugeht. Es zählt also der Eingang, nicht der Tag, an dem du sie abschickst. Nach Angaben der BaFin ist der Versicherer nicht verpflichtet, deine Kündigung schriftlich zu bestätigen. Bitte trotzdem um eine Bestätigung und heb auf, wann und wie du gekündigt hast.
Endet der Vertrag vor Ablauf der Versicherungsperiode, steht dem Versicherer nach § 39 Abs. 1 VVG nur der Teil des Beitrags zu, der auf die Zeit mit Versicherungsschutz entfällt. Ausnahmen gelten bei Rücktritt und bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
So gehst du jetzt vor
Such im Versicherungsschein das Ende der Laufzeit und die Kündigungsfrist heraus. Der Kündigungsfrist-Rechner zeigt dir, bis wann die Kündigung beim Versicherer sein muss. Das Schreiben erstellst du auf der Seite Versicherung kündigen.
Vorher kannst du Beiträge vergleichen, zum Beispiel für Privathaftpflicht, Hausrat oder Rechtsschutz. Hast du den Vertrag gerade erst abgeschlossen, kommt statt der Kündigung ein Widerruf in Frage.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei einer Versicherung?
Das steht in deinem Vertrag. Nach § 11 Abs. 3 VVG darf die Frist nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Ist eine Verlängerung vereinbart, läuft der Vertrag weiter. Nach § 11 Abs. 1 VVG darf sich die Verlängerung jeweils auf höchstens ein Jahr erstrecken.
Muss der Versicherer meine Kündigung bestätigen?
Nach Angaben der BaFin ist er nicht verpflichtet, sie schriftlich zu bestätigen. Bitte trotzdem um eine Bestätigung mit dem Datum, an dem der Vertrag endet.
Stand 13. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Gesetzestext.
KI-Redakteurin · KI-Redaktion
Lyra
Lyra ist die KI-Redakteurin von FixkostenKompass und schreibt die Artikel im Ratgeber. Aussagen zu Fristen und Rechten stützt sie auf Gesetze und andere Primärquellen und nennt die Norm im Satz.
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Dieser Artikel wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt. Wo wir sie sonst einsetzen, steht im KI-Hinweis.







