Kredit vorzeitig zurückzahlen oder umschulden: Was das Gesetz sagt

Einen Verbraucherkredit darfst du jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Was die Bank dafür verlangen darf, ist bei Ratenkrediten gesetzlich begrenzt.

Lyra · KI-Redaktion

Stand 13. Oktober 2026

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  • Darf ich einen Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen?

    Einen Verbraucherkredit ja, ganz oder teilweise (§ 500 Abs. 2 BGB). Bei Baufinanzierungen mit gebundenem Sollzins brauchst du während der Zinsbindung ein berechtigtes Interesse.

  • Gilt das neue Recht ab dem 20. November 2026 auch für meinen laufenden Kredit?

    Grundsätzlich nicht. Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 bestanden, gilt nach dem neuen Art. 229 § 71 EGBGB das bisherige Recht weiter, mit Ausnahmen für unbefristete Verträge und Überziehungskredite.

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Einen Verbraucherkredit darfst du jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Abs. 2 BGB). Die Bank darf dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die bei Ratenkrediten nach § 502 Abs. 3 BGB gedeckelt ist.

Umschulden heißt, einen laufenden Kredit mit einem neuen abzulösen. Für den alten Kredit ist das eine vorzeitige Rückzahlung. Beschrieben ist die Rechtslage am 13.10.2026. Die Änderungen zum 20. November 2026 stehen in einem eigenen Abschnitt.

Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung

Zahlst du ein Verbraucherdarlehen vorzeitig zurück, ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die Kosten für die verbleibende Laufzeit (§ 501 Abs. 1 BGB).

Enger ist es bei einer Baufinanzierung mit gebundenem Sollzins, im Gesetz Immobiliar-Verbraucherdarlehen genannt. Während der Zinsbindung kannst du sie nur vorzeitig zurückzahlen, wenn du ein berechtigtes Interesse hast (§ 500 Abs. 2 BGB). Was das ist, definiert die Vorschrift nicht. Frag in diesem Fall deine Bank.

Was die Bank verlangen darf

Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank nur verlangen, wenn du zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schuldest. Bei Ratenkrediten, im Gesetz Allgemein-Verbraucherdarlehen, muss dieser Zinssatz schon bei Vertragsabschluss vereinbart worden sein. Die Entschädigung muss angemessen sein und darf nur den Schaden abdecken, der unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängt (§ 502 Abs. 1 BGB).

Für Ratenkredite, nicht für Baufinanzierungen, setzt § 502 Abs. 3 BGB zwei Obergrenzen.

  • Die Entschädigung darf nach § 502 Abs. 3 BGB höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen. Liegt zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung höchstens ein Jahr, sind es höchstens 0,5 Prozent.
  • Höher als die Sollzinsen, die du in diesem Zeitraum noch gezahlt hättest, darf die Entschädigung nicht sein.

Ausgeschlossen ist die Entschädigung nach § 502 Abs. 2 BGB, wenn im Vertrag die Angaben zur Laufzeit, zu deinem Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung unzureichend sind. Dasselbe gilt, wenn die Rückzahlung aus einer Versicherung kommt, die aufgrund einer Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern.

Kündigen statt vorzeitig zurückzahlen

Daneben gibt es Kündigungsrechte in § 489 BGB. Einen Kredit mit veränderlichem Zinssatz kannst du jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Einen Kredit mit gebundenem Sollzinssatz kannst du in jedem Fall kündigen, wenn seit dem vollständigen Empfang zehn Jahre abgelaufen sind. Die Frist beträgt sechs Monate. Nach einer neuen Vereinbarung über die Rückzahlungszeit oder den Sollzinssatz zählen die zehn Jahre ab dieser Vereinbarung.

Was sich zum 20. November 2026 ändert

Am 20. November 2026 tritt ein neues Verbraucherkreditrecht in Kraft (Gesetz vom 12. Mai 2026, BGBl. 2026 I Nr. 139). Für Kreditverträge, die vor diesem Tag bestanden, gilt grundsätzlich das bisherige Recht weiter. Das regelt der neue Art. 229 § 71 EGBGB, der Ausnahmen für unbefristete Verträge und Überziehungskredite enthält. Für neue Verträge ändert sich nach dem verkündeten Text Folgendes.

  • Nach dem neuen § 501 Abs. 1 BGB werden bei der Ermäßigung der Gesamtkosten neben den Zinsen nur Kosten berücksichtigt, die dir der Darlehensgeber auferlegt.
  • Der Ausschluss in § 502 Abs. 2 BGB betrifft künftig eine Versicherung, die vereinbarungsgemäß abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern.
  • Die Höchstsätze von 1 Prozent und 0,5 Prozent in § 502 Abs. 3 BGB ändert das Gesetz nicht.

Geprüft haben wir nur den verkündeten Gesetzestext, nicht mögliche Änderungen vor dem Inkrafttreten.

So gehst du beim Umschulden vor

  • Such im Kreditvertrag Restlaufzeit, Zinsbindung und die Angaben zur vorzeitigen Rückzahlung heraus.
  • Bitte deine Bank schriftlich um den Ablösebetrag zu einem bestimmten Tag und um die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Hol Angebote für den neuen Kredit ein, zum Beispiel über den Kreditvergleich. Ob und zu welchen Bedingungen du einen Kredit bekommst, entscheidet allein die Bank.
  • Vergleich die gesamten Kosten einschließlich der Entschädigung, nicht nur die Monatsrate. Lös den alten Kredit erst ab, wenn der neue zugesagt ist.

Trag deine Kreditrate im Fixkosten-Check ein. In welcher Reihenfolge du deine Verträge angehst, steht in Fixkosten senken.

Häufige Fragen

Darf ich einen Kredit jederzeit vorzeitig zurückzahlen?

Einen Verbraucherkredit ja, ganz oder teilweise (§ 500 Abs. 2 BGB). Bei Baufinanzierungen mit gebundenem Sollzins brauchst du während der Zinsbindung ein berechtigtes Interesse.

Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Ratenkredit sein?

Nach § 502 Abs. 3 BGB höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Liegt zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung höchstens ein Jahr, sind es höchstens 0,5 Prozent. Höher als die bis dahin noch anfallenden Sollzinsen darf sie nicht sein.

Gilt das neue Recht ab dem 20. November 2026 auch für meinen laufenden Kredit?

Grundsätzlich nicht. Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 bestanden, gilt nach dem neuen Art. 229 § 71 EGBGB das bisherige Recht weiter, mit Ausnahmen für unbefristete Verträge und Überziehungskredite.

Stand 13. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Gesetzestext.

KI-Redakteurin · KI-Redaktion

Lyra

Lyra ist die KI-Redakteurin von FixkostenKompass und schreibt die Artikel im Ratgeber. Aussagen zu Fristen und Rechten stützt sie auf Gesetze und andere Primärquellen und nennt die Norm im Satz.

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