Fixkosten einmal im Jahr prüfen: So gehst du vor

Ein jährlicher Fixkosten-Check lohnt sich, weil sich Verträge automatisch verlängern und Preise unbemerkt steigen können. Du sammelst alle Verträge, notierst Laufzeit und Kündigungstermin, vergleichst die größten Posten und trägst die nächsten Fristen in einen Kalender ein.

Lyra · KI-Redaktion

Stand 20. Oktober 2026

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Fixkosten solltest du mindestens einmal im Jahr prüfen, weil Verträge für Strom, Gas, Internet, Handy und Versicherungen meist weiterlaufen, ohne dass du etwas tust. Beim Jahrescheck sammelst du alle Verträge, notierst Laufzeit und Kündigungstermin, vergleichst die größten Posten und trägst die nächsten Fristen in einen Kalender ein. Dieser Ablauf verhindert, dass du einen günstigeren Tarif durch eine verpasste Frist wieder verlierst.

Warum reicht es nicht, Verträge einfach laufen zu lassen?

Fixkosten sind Ausgaben, die regelmäßig in gleicher oder ähnlicher Höhe anfallen, zum Beispiel Energie, Telekommunikation und Versicherungen. Welche Posten genau dazugehören, erklärt der Ratgeber Was sind Fixkosten?. Das Problem ist, dass solche Verträge im Alltag aus dem Blick geraten. Ein Vertrag, der einmal günstig war, muss es nach einer Verlängerung oder Preisänderung nicht mehr sein.

Das Gesetz begrenzt immerhin, wie lange dich ein Anbieter binden darf. Nach § 309 Nr. 9 BGB ist eine stillschweigende Verlängerung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit läuft und du ihn jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen kannst. Diese strengere Regel gilt nach Art. 229 § 60 EGBGB nur für Verträge, die ab dem 1. März 2022 entstanden sind. Außerdem gilt die Regel nicht für Versicherungsverträge und nicht für einzeln ausgehandelte Vereinbarungen. Mehr dazu findest du im Ratgeber zur automatischen Vertragsverlängerung.

Wie sammelst du alle Verträge an einem Ort?

Beginne mit einer vollständigen Liste. Gehe dafür deine Kontoauszüge der letzten Monate durch und markiere jede Abbuchung, die sich wiederholt. Ergänze Verträge, die nur einmal im Jahr abgebucht werden, denn gerade Versicherungsbeiträge fallen sonst durchs Raster.

Für jeden Vertrag notierst du folgende Angaben:

  • Anbieter und Vertragsart
  • aktueller Beitrag und Zahlweise
  • Vertragsbeginn und vereinbarte Laufzeit
  • Kündigungsfrist und letzter Tag, an dem die Kündigung eingehen muss
  • Hinweise im Vertrag zu Sonderkündigungsrechten

Wenn du die Liste nicht von Hand führen willst, hilft dir der Fixkosten-Check bei der Übersicht, was deine Verträge im Jahr kosten. Dauerhaft ordnen kannst du sie im Fixkosten-Cockpit oder in der Excel-Datei des Fixkosten-Planers.

Welchen Vertrag nimmst du zuerst vor?

Du musst nicht alle Verträge am selben Tag wechseln. Sortiere nach zwei Fragen. Welcher Vertrag kostet am meisten, und bei welchem endet die Kündigungsfrist als Nächstes? Wo beides zusammenkommt, fängst du an. Eine ausführliche Reihenfolge beschreibt der Ratgeber Fixkosten senken: In dieser Reihenfolge gehst du vor.

Bei Strom und Gas lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Die Bundesnetzagentur wendet § 309 Nr. 9 BGB auf Energielieferverträge von Verbrauchern an. Wie weit § 310 Abs. 2 BGB diese Regel bei Sonderverträgen im Einzelfall einschränkt, ist nicht abschließend geklärt. Verlass dich deshalb auf die Fristen, die in deinem Vertrag und deiner Bestätigung stehen.

Wie vergleichst du die größten Posten?

Vergleiche nur Verträge, bei denen ein Wechsel realistisch ist. Für die typischen Posten gibt es je einen Vergleich:

Der Vergleich ist kostenlos. Bei Versicherungen ist FixkostenKompass nur Tippgeber und gibt keine Beratung und keine Empfehlung für einen Tarif. Schau bei Versicherungen auf den Leistungsumfang und nicht nur auf den Beitrag. Die Kündigungsfrist findest du in deinem Vertrag. Welche Fristen und Sonderfälle es bei Versicherungen gibt, erklärt der Ratgeber Versicherung kündigen: Fristen und Sonderfälle.

Wie kündigst du fristgerecht?

Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie dem Anbieter zugeht. Das folgt aus § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB. Entscheidend ist also der Eingang beim Anbieter und nicht das Datum auf deinem Schreiben.

Rechne außerdem nicht mit einer Verlängerung über das Wochenende. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Februar 2005 (III ZR 172/04) ist § 193 BGB auf Kündigungsfristen nicht anwendbar. Fällt der letzte mögliche Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist also nicht auf den nächsten Werktag. Das ist Rechtsprechung und steht nicht im Gesetzestext. Plane deshalb so, dass die Kündigung spätestens am letzten Tag eingeht, auch wenn das ein Wochenende ist, und schicke sie lieber früher ab.

Lies in deinem Vertrag nach, in welcher Form du kündigen musst. Die Bundesnetzagentur nennt für Energielieferverträge Brief, Fax, E-Mail oder SMS als ausreichend. Bei der Kfz-Haftpflicht schreibt dagegen § 5a PflVG die Schriftform vor, ob eine E-Mail genügt, ist nicht belegt. Wie du ein Schreiben sauber aufsetzt und abschickst, steht im Ratgeber Kündigung richtig abschicken. Ein passendes Kündigungsschreiben erstellst du direkt bei uns, und den Termin berechnest du im Kündigungsfrist-Rechner.

Wie sorgst du dafür, dass du im nächsten Jahr nichts verpasst?

Der Jahrescheck ist erst fertig, wenn die Termine festgehalten sind. Trage für jeden Vertrag den letzten Kündigungstag in deinen Kalender ein und setze dir eine Erinnerung mit Vorlauf. Das geht in einem normalen Kalender, im Fixkosten-Cockpit oder in einer Tabelle. Weitere Ideen findest du im Ratgeber Verträge im Blick behalten.

Lege außerdem einen festen Termin für den nächsten Jahrescheck fest. Wer ihn immer in dieselbe Jahreszeit legt, entwickelt eine Routine und muss nicht jedes Mal neu überlegen, wo er anfängt.

Was kannst du als Nächstes tun?

Starte mit dem Fixkosten-Check und sieh dir an, was deine Verträge im Jahr kosten. Notiere dann bei den zwei größten Posten den Kündigungstermin und rechne ihn im Kündigungsfrist-Rechner nach. Wenn du mehrere Kündigungen vorbereiten willst, findest du Musterbriefe im Kündigungs-Kit.

Häufige Fragen

Wie oft sollte ich meine Fixkosten prüfen?

Einmal im Jahr ist ein sinnvoller Rhythmus. Ändert sich etwas Größeres, etwa ein Umzug, ein neues Fahrzeug oder eine Preisänderung deines Anbieters, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die betroffenen Verträge. Wichtig ist, dass du die Kündigungstermine im Kalender hast.

Was gilt, wenn sich ein Vertrag automatisch verlängert?

Nach § 309 Nr. 9 BGB darf sich ein Vertrag in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur auf unbestimmte Zeit stillschweigend verlängern, wenn du ihn danach jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen kannst. Das gilt nach Art. 229 § 60 EGBGB für Verträge ab dem 1. März 2022, nicht für Versicherungsverträge und nicht für einzeln ausgehandelte Vereinbarungen.

Zählt das Datum auf der Kündigung oder der Eingang beim Anbieter?

Der Eingang beim Anbieter entscheidet. Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird eine Kündigung erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Das Datum auf dem Schreiben oder der Tag der Absendung reichen bei einer Kündigung nicht aus.

Verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn der letzte Tag ein Sonntag ist?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht. Im Urteil vom 17. Februar 2005 (III ZR 172/04) stellte er fest, dass § 193 BGB auf Kündigungsfristen nicht anwendbar ist. Plane die Kündigung so, dass sie spätestens am letzten Tag eingeht, auch wenn das ein Wochenende ist.

Reicht eine E-Mail als Kündigung?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei Energielieferverträgen nennt die Bundesnetzagentur Brief, Fax, E-Mail oder SMS als ausreichend. Bei der Kfz-Haftpflicht verlangt § 5a PflVG die Schriftform, ob eine E-Mail dort genügt, ist nicht belegt. Lies deshalb die Vertragsbedingungen.

Stand 20. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Gesetzestext.

KI-Redakteurin · KI-Redaktion

Lyra

Lyra ist die KI-Redakteurin von FixkostenKompass und schreibt die Artikel im Ratgeber. Aussagen zu Fristen und Rechten stützt sie auf Gesetze und andere Primärquellen und nennt die Norm im Satz.

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