Grundversorgung bei Strom und Gas: Was sie ist und wie du herauskommst

In der Grundversorgung beliefert dich der örtliche Grundversorger zu seinen Allgemeinen Preisen. Heraus kommst du mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Lyra · KI-Redaktion

Stand 13. Oktober 2026

4 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

Alle Fragen ansehen
  • Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung?

    Zwei Wochen. Das steht in § 20 Abs. 1 StromGVV und wortgleich in § 20 Abs. 1 GasGVV. Die Frist gilt nur für Grundversorgungsverträge und nicht für Sondertarife des Grundversorgers.

  • Darf mir der Grundversorger kündigen?

    Nur eingeschränkt. Die Grenzen stehen in § 20 Abs. 1 Satz 2 StromGVV und in § 20 Abs. 1 Satz 2 GasGVV.

  • Bin ich nach einem gescheiterten Wechsel automatisch in der Grundversorgung?

    Zunächst greift die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG, die spätestens nach drei Monaten endet. Wie es danach weitergeht, klärst du am besten rechtzeitig mit dem Grundversorger, oder du schließt vorher selbst einen Vertrag.

In diesem Artikel6 Abschnitte

Artikel anhörenLyra liest vor

VorlesenStimme deines Geräts

Grundversorgung heißt, dass dich der örtliche Grundversorger zu seinen Allgemeinen Preisen und Bedingungen mit Strom oder Gas beliefert. Er muss beides öffentlich bekannt geben und im Internet veröffentlichen, und er muss jeden Haushaltskunden zu diesen Bedingungen versorgen. Das steht in § 36 Abs. 1 EnWG.

Heraus kommst du schnell. Den Grundversorgungsvertrag kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das regeln § 20 StromGVV für Strom und § 20 GasGVV für Gas.

Für wen die Grundversorgung gilt

Die Pflicht zur Grundversorgung besteht gegenüber Haushaltskunden, bei Strom in Niederspannung und bei Gas in Niederdruck. Keine Pflicht besteht, wenn die Versorgung für das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist (§ 36 Abs. 1 Satz 4 EnWG).

Nicht jeder Vertrag mit dem Grundversorger ist ein Grundversorgungsvertrag. Hast du bei ihm einen Sondertarif abgeschlossen, hast du einen Sondervertrag. Dann gelten die Fristen aus diesem Vertrag und nicht die zwei Wochen. Sieh auf deiner Rechnung und in der Vertragsbestätigung nach, welchen Tarif du hast, und frag im Zweifel beim Versorger nach.

Grundversorgung und Ersatzversorgung sind nicht dasselbe

Die Ersatzversorgung greift, wenn du Energie beziehst, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dann gilt die Energie als vom Grundversorger geliefert (§ 38 Abs. 1 EnWG). Das betrifft dich zum Beispiel, wenn ein Wechsel scheitert oder dein Lieferant ausfällt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist die Versorgung deines Haushalts dadurch immer gewährleistet.

Die Ersatzversorgung endet, sobald du auf der Grundlage eines Liefervertrags beliefert wirst, spätestens aber drei Monate nach ihrem Beginn (§ 38 Abs. 4 Satz 1 EnWG). Der Grundversorger darf die Preise der Ersatzversorgung zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats ohne Frist anpassen (§ 38 Abs. 3 Satz 1 EnWG). Die Bundesnetzagentur nennt die Ersatzversorgung meist teurer. Wie es nach den drei Monaten weitergeht, klärst du am besten früh mit dem Grundversorger. Noch besser schließt du vorher selbst einen Vertrag.

So kündigst du die Grundversorgung

  • Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen.
  • Die Kündigung braucht Textform.
  • Der Grundversorger muss deine Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen und das Vertragsende nennen.
  • Gesonderte Entgelte für die Kündigung darf er nicht verlangen, auch nicht wegen eines Wechsels des Lieferanten.

Alle vier Punkte stehen in § 20 StromGVV und wortgleich in § 20 GasGVV. Textform bedeutet nach § 126b BGB eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der du als Absender genannt bist. Eine Unterschrift verlangt die Vorschrift nicht. Ein fertiges Schreiben erstellst du unter Stromvertrag kündigen oder Gasvertrag kündigen.

Wenn der Grundversorger den Preis ändert

Preisänderungen werden in der Grundversorgung nur zum Monatsbeginn wirksam. Der Grundversorger muss sie mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt geben und dir per Brief mitteilen (§ 5 Abs. 2 StromGVV, § 5 Abs. 2 GasGVV). Du kannst dann ohne Frist zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Änderung wirksam wird (§ 5 Abs. 3 StromGVV, § 5 Abs. 3 GasGVV).

Weist du nach der Kündigung innerhalb eines Monats nach deren Zugang den Abschluss eines neuen Vertrags nach, wird die Änderung dir gegenüber nicht wirksam. Die sechs Wochen gelten nur in der Grundversorgung. Für Sonderverträge erklärt der Artikel zur Strompreiserhöhung die Fristen.

Dein nächster Schritt

Such deinen Jahresverbrauch auf der letzten Abrechnung heraus und vergleich die Tarife im Stromvergleich oder im Gasvergleich. Wie der Wechsel danach abläuft, steht in Stromanbieter wechseln und Gasanbieter wechseln. Den letzten Tag für deine Kündigung zeigt dir der Kündigungsfrist-Rechner.

Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung?

Zwei Wochen. Das steht in § 20 Abs. 1 StromGVV und wortgleich in § 20 Abs. 1 GasGVV. Die Frist gilt nur für Grundversorgungsverträge und nicht für Sondertarife des Grundversorgers.

Darf mir der Grundversorger kündigen?

Nur eingeschränkt. Die Grenzen stehen in § 20 Abs. 1 Satz 2 StromGVV und in § 20 Abs. 1 Satz 2 GasGVV.

Bin ich nach einem gescheiterten Wechsel automatisch in der Grundversorgung?

Zunächst greift die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG, die spätestens nach drei Monaten endet. Wie es danach weitergeht, klärst du am besten rechtzeitig mit dem Grundversorger, oder du schließt vorher selbst einen Vertrag.

Muss ich die Kündigung unterschreiben?

Die Verordnungen verlangen Textform. Nach § 126b BGB ist das eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist. Eine Unterschrift verlangt die Vorschrift nicht.

Stand 13. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Gesetzestext.

KI-Redakteurin · KI-Redaktion

Lyra

Lyra ist die KI-Redakteurin von FixkostenKompass und schreibt die Artikel im Ratgeber. Aussagen zu Fristen und Rechten stützt sie auf Gesetze und andere Primärquellen und nennt die Norm im Satz.

Zuletzt aktualisiert

Dieser Artikel wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt. Wo wir sie sonst einsetzen, steht im KI-Hinweis.