Kündigungsfristen im Überblick: Handy, Strom, Versicherung

Welche Kündigungsfrist gilt, hängt von der Vertragsart ab und davon, wann der Vertrag entstanden ist. Hier stehen die gesetzlichen Fristen für Handy, Internet, Strom, Gas und Versicherungen nebeneinander.

Lyra · KI-Redaktion

Stand 13. Oktober 2026

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  • Gilt die Monatsfrist auch für meinen alten Handyvertrag?

    Nach Angaben der Bundesnetzagentur ja. Die Behörde schreibt, dass die Frist von einem Monat aus § 56 Abs. 3 TKG auch für Verträge gilt, die vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen wurden, wenn die Mindestlaufzeit schon abgelaufen ist.

  • Muss ich die Kfz-Versicherung immer bis zum 30. November kündigen?

    Nein. Im Gesetz steht für die Kfz-Haftpflicht nur, dass du spätestens einen Monat vor Ablauf kündigen musst (§ 5a Abs. 1 PflVG). Der 30. November ergibt sich nach Angaben der BaFin, wenn der Vertrag zum Jahresende endet.

  • Was ist der Unterschied zwischen Laufzeit und Kündigungsfrist?

    Die Laufzeit sagt, wie lange du mindestens an den Vertrag gebunden bist. Die Kündigungsfrist sagt, wie lange vor dem Ende deine Kündigung beim Anbieter sein muss.

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Eine Kündigungsfrist für alle Verträge gibt es nicht. Welche Frist für dich gilt, hängt von der Art des Vertrags ab und davon, wann er entstanden ist.

Für Verbraucherverträge über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, die ab dem 1. März 2022 entstanden sind, darf die Kündigungsfrist in den AGB höchstens einen Monat betragen (§ 309 Nr. 9 BGB). Einen verlängerten Handy- oder Internetvertrag kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). In der Grundversorgung mit Strom oder Gas sind es zwei Wochen (§ 20 StromGVV und § 20 GasGVV). Bei Versicherungen steht die Frist im Vertrag und liegt zwischen einem und drei Monaten (§ 11 Abs. 3 VVG).

Die Fristen je Vertragsart

Die Liste nennt die Regel und sagt, für welche Verträge sie gilt. Die genaue Frist und das Vertragsende findest du in deinem Vertrag.

  • Einen Handy- oder Internetvertrag, der sich nach der ersten Laufzeit stillschweigend verlängert hat, kannst du jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). Die erste Laufzeit darf bei Verbrauchern höchstens 24 Monate betragen (§ 56 Abs. 1 TKG).
  • Bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, etwa bei vielen Abos, darf die Frist zum Ende der ersten Laufzeit höchstens einen Monat betragen. Nach einer automatischen Verlängerung kannst du jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Beides gilt für AGB gegenüber Verbrauchern und nur für Verträge, die ab dem 1. März 2022 entstanden sind (Art. 229 § 60 EGBGB).
  • Bei Strom- und Gasverträgen außerhalb der Grundversorgung gelten nach Angaben der Bundesnetzagentur grundsätzlich die Fristen aus den AGB. Eine Vereinbarung, die § 309 Nr. 9 BGB widerspricht, ist nach Angaben der Behörde unzulässig.
  • Die Grundversorgung mit Strom oder Gas kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 StromGVV und § 20 GasGVV). Das gilt nur für Grundversorgungsverträge, nicht für Sondertarife des Grundversorgers.
  • Bei Versicherungen muss die Kündigungsfrist für beide Seiten gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen (§ 11 Abs. 3 VVG).
  • Die Kfz-Haftpflicht verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn du nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigst (§ 5a Abs. 1 PflVG). Für die Kasko gilt diese Vorschrift nicht unmittelbar, dort steht die Frist in den Bedingungen deines Versicherers.

Verträge ab dem 1. März 2022 und ältere Verträge

Der 1. März 2022 entscheidet bei vielen Verträgen über die Frist. Ist dein Vertrag ab diesem Tag entstanden, gilt die heutige Fassung von § 309 Nr. 9 BGB mit höchstens einem Monat. Für ältere Verträge gilt nach Art. 229 § 60 EGBGB die frühere Fassung weiter. Welche Frist du dann hast, liest du im Vertrag nach. Für Strom- und Gasverträge aus dieser Zeit nennt die Bundesnetzagentur eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten.

Bei Handy und Internet kommt es weniger auf das Datum an. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gilt die Monatsfrist aus § 56 Abs. 3 TKG auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen wurden, sobald die Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Was sich bei der Verlängerung geändert hat, steht im Artikel Automatische Vertragsverlängerung.

Versicherungen folgen eigenen Regeln

Versicherungen sind von § 309 Nr. 9 BGB ausgenommen. Für sie gilt das Versicherungsvertragsgesetz. Einen unbefristeten Vertrag kannst du nur zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 11 Abs. 2 VVG). Als Versicherungsperiode gilt ein Jahr, wenn der Beitrag nicht nach kürzeren Abschnitten bemessen ist (§ 12 VVG). Das muss nicht das Kalenderjahr sein. Einen Vertrag, der für mehr als drei Jahre geschlossen ist, kannst du zum Ende des dritten und jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG). Für Lebens- und Krankenversicherungen gibt es Sonderregeln, zum Beispiel in § 205 VVG.

Bei der Kfz-Versicherung ist oft vom 30. November die Rede. Im Gesetz steht dieser Tag nicht. Nach Angaben der BaFin ergibt er sich, wenn dein Vertrag zum Jahresende abläuft. Dann muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Endet dein Versicherungsjahr an einem anderen Tag, gilt ein anderer Termin. Mehr dazu steht im Artikel Kfz-Versicherung wechseln.

Wann du ohne die normale Frist herauskommst

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es Sonderrechte. Ändert der Anbieter einseitig den Preis, hast du bei Handy, Internet, Strom, Gas und Versicherungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht (§ 57 TKG, § 41 EnWG, § 40 VVG). Die Fristen dafür stehen im Artikel Sonderkündigung bei Preiserhöhung. Was bei einem Wohnungswechsel gilt, liest du im Artikel zum Umzug. Hast du den Vertrag gerade erst geschlossen, kommt statt der Kündigung ein Widerruf in Frage.

So rechnest du deinen Termin aus

Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Anbieter ankommt, nicht der Tag, an dem du sie abschickst (§ 130 Abs. 1 BGB). Den spätesten Termin rechnest du mit dem Kündigungsfrist-Rechner aus Vertragsende und Frist aus. Plane ein paar Tage Puffer ein.

Das Schreiben erstellst du auf der Seite Vertrag kündigen. Für einzelne Vertragsarten gibt es eigene Seiten, zum Beispiel für den Handyvertrag, für Strom und für Versicherungen. Wie du die Kündigung abschickst, steht im Artikel Kündigung richtig abschicken. Wenn du alle Vertragsenden an einem Ort sehen willst, trag sie im Fixkosten-Check ein.

Häufige Fragen

Gilt die Monatsfrist auch für meinen alten Handyvertrag?

Nach Angaben der Bundesnetzagentur ja. Die Behörde schreibt, dass die Frist von einem Monat aus § 56 Abs. 3 TKG auch für Verträge gilt, die vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen wurden, wenn die Mindestlaufzeit schon abgelaufen ist.

Muss ich die Kfz-Versicherung immer bis zum 30. November kündigen?

Nein. Im Gesetz steht für die Kfz-Haftpflicht nur, dass du spätestens einen Monat vor Ablauf kündigen musst (§ 5a Abs. 1 PflVG). Der 30. November ergibt sich nach Angaben der BaFin, wenn der Vertrag zum Jahresende endet.

Was ist der Unterschied zwischen Laufzeit und Kündigungsfrist?

Die Laufzeit sagt, wie lange du mindestens an den Vertrag gebunden bist. Die Kündigungsfrist sagt, wie lange vor dem Ende deine Kündigung beim Anbieter sein muss.

Wo finde ich die Kündigungsfrist meines Vertrags?

Im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder in den AGB. Bei Versicherungen steht der Ablauf im Versicherungsschein. Findest du nichts, frag den Anbieter schriftlich nach dem nächsten möglichen Kündigungstermin.

Stand 13. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Gesetzestext.

KI-Redakteurin · KI-Redaktion

Lyra

Lyra ist die KI-Redakteurin von FixkostenKompass und schreibt die Artikel im Ratgeber. Aussagen zu Fristen und Rechten stützt sie auf Gesetze und andere Primärquellen und nennt die Norm im Satz.

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