Automatische Vertragsverlängerung: Was für neue und alte Verträge gilt
Für Verbraucherverträge über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, die ab dem 1. März 2022 entstanden sind, darf die Kündigungsfrist nach einer Verlängerung in AGB höchstens einen Monat betragen. Für ältere Verträge und für Versicherungen gelten andere Regeln.
Kurz beantwortet
Alle Fragen ansehenWoran erkenne ich, wann mein Vertrag entstanden ist?
Am Datum des Vertragsschlusses. Es steht im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung. Findest du es nicht, frag den Anbieter schriftlich danach.
Gilt § 309 Nr. 9 BGB auch für gewerbliche Verträge?
Nein. Nach § 310 Abs. 1 BGB ist § 309 BGB nicht auf AGB anzuwenden, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden.
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Verlängert sich dein Vertrag von selbst, wenn du nicht kündigst, kommt es auf die Vertragsart an und auf den Tag, an dem der Vertrag entstanden ist. Für Verbraucherverträge über regelmäßige Lieferungen oder Dienstleistungen, die ab dem 1. März 2022 entstanden sind, gilt eine klare Grenze. In AGB ist eine stillschweigende Verlängerung nur zulässig, wenn der Vertrag danach auf unbestimmte Zeit läuft und du jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kannst (§ 309 Nr. 9 BGB).
Für ältere Verträge gilt die frühere Fassung dieser Vorschrift weiter (Art. 229 § 60 EGBGB). Einen verlängerten Handy- oder Internetvertrag kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). Versicherungen dürfen sich weiterhin um jeweils bis zu ein Jahr verlängern (§ 11 Abs. 1 VVG).
Verträge ab dem 1. März 2022
§ 309 Nr. 9 BGB setzt den AGB noch zwei weitere Grenzen, wenn es um die regelmäßige Lieferung von Waren oder um regelmäßige Dienst- oder Werkleistungen geht. Die erste Laufzeit darf dich höchstens zwei Jahre binden, und die Kündigungsfrist zu ihrem Ende darf höchstens einen Monat betragen.
Die Vorschrift betrifft nur vorformulierte Klauseln, nicht einzeln ausgehandelte Vereinbarungen, und sie schützt nur Verbraucher (§ 310 Abs. 1 BGB). Ausgenommen sind Versicherungsverträge und Verträge über die Lieferung zusammengehörig verkaufter Sachen.
Verträge von vor dem 1. März 2022
Ist dein Vertrag vor dem 1. März 2022 entstanden, ist § 309 BGB in der bis dahin geltenden Fassung anzuwenden (Art. 229 § 60 EGBGB). Was dein Vertrag zur Verlängerung und zur Kündigungsfrist vorsieht, liest du in den Vertragsunterlagen nach. Für Strom- und Gasverträge aus dieser Zeit schreibt die Bundesnetzagentur, dass sich der Vertrag jeweils um bis zu ein Jahr verlängern darf und die Kündigungsfrist höchstens drei Monate betragen darf.
Maßgeblich ist der Tag, an dem das Vertragsverhältnis entstanden ist. Ob ein alter Vertrag durch eine spätere Änderung, etwa einen Tarifwechsel, als neu entstanden zählt, ist in unseren Quellen nicht belegt. Frag im Zweifel den Anbieter schriftlich nach dem nächsten möglichen Kündigungstermin.
Handy und Internet
Die erste Laufzeit eines Handy- oder Internetvertrags darf bei Verbrauchern höchstens 24 Monate betragen (§ 56 Abs. 1 TKG). Verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, kannst du ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). Kosten dürfen dir durch diese Kündigung nicht entstehen (§ 56 Abs. 4 TKG).
Nach Angaben der Bundesnetzagentur gilt die Monatsfrist auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen wurden, wenn die Mindestlaufzeit schon abgelaufen ist. Der Anbieter muss dich außerdem rechtzeitig vor der Verlängerung auf einem dauerhaften Datenträger auf die Verlängerung und auf deine Kündigungsrechte hinweisen (§ 56 Abs. 3 TKG). Eine Zahl von Tagen oder Wochen nennt das Gesetz dafür nicht. Mehr steht im Artikel zur Laufzeit beim Handyvertrag.
Strom und Gas
Bei Strom- und Gasverträgen außerhalb der Grundversorgung gelten nach Angaben der Bundesnetzagentur grundsätzlich die Fristen aus den AGB. Was dort § 309 Nr. 9 BGB widerspricht, ist nach Angaben der Behörde unzulässig. Das Schreiben erstellst du unter Stromvertrag kündigen oder Gasvertrag kündigen.
Versicherungen
Versicherungen sind von § 309 Nr. 9 BGB ausgenommen. Für sie gilt das Versicherungsvertragsgesetz. Ist bei einem befristeten Vertrag im Voraus eine Verlängerung vereinbart, darf sie sich jeweils auf höchstens ein Jahr erstrecken (§ 11 Abs. 1 VVG). Die Kfz-Haftpflicht verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird (§ 5a Abs. 1 PflVG). Die Kündigungsfristen stehen im Artikel Versicherung kündigen.
So verhinderst du die Verlängerung
Such in deinen Unterlagen das Datum des Vertragsschlusses, das Ende der Laufzeit und die Kündigungsfrist heraus. Der Kündigungsfrist-Rechner nennt dir den Tag, an dem die Kündigung spätestens beim Anbieter sein sollte. Das Schreiben erstellst du auf der Seite Vertrag kündigen.
Hat sich der Vertrag schon verlängert, sieh nach, welche der Regeln oben für ihn gilt, und kündige zum nächsten möglichen Termin. Trag deine Verträge im Fixkosten-Check ein und lass dich vor dem Ende per E-Mail erinnern.
Häufige Fragen
Mein Vertrag hat sich um ein Jahr verlängert. Ist das zulässig?
Das hängt von der Vertragsart und vom Tag ab, an dem der Vertrag entstanden ist. Bei Versicherungen ist eine Verlängerung um jeweils höchstens ein Jahr zulässig (§ 11 Abs. 1 VVG). Wo § 309 Nr. 9 BGB in der heutigen Fassung gilt, darf sich ein Vertrag in AGB nur auf unbestimmte Zeit verlängern.
Woran erkenne ich, wann mein Vertrag entstanden ist?
Am Datum des Vertragsschlusses. Es steht im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung. Findest du es nicht, frag den Anbieter schriftlich danach.
Gilt § 309 Nr. 9 BGB auch für gewerbliche Verträge?
Nein. Nach § 310 Abs. 1 BGB ist § 309 BGB nicht auf AGB anzuwenden, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden.
Stand 13. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Gesetzestext.
KI-Redakteurin · KI-Redaktion
Lyra
Lyra ist die KI-Redakteurin von FixkostenKompass und schreibt die Artikel im Ratgeber. Aussagen zu Fristen und Rechten stützt sie auf Gesetze und andere Primärquellen und nennt die Norm im Satz.
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Dieser Artikel wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt. Wo wir sie sonst einsetzen, steht im KI-Hinweis.







