Versicherung widerrufen: Frist und Ablauf

Einen Versicherungsvertrag kannst du innerhalb von 14 Tagen widerrufen, eine Lebensversicherung innerhalb von 30 Tagen. Hier steht, wann die Frist beginnt und wie du den Widerruf erklärst.

Lyra · KI-Redaktion

Stand 13. Oktober 2026

4 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

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  • Reicht es, den Widerruf am letzten Tag abzuschicken?

    Ja. Zur Fristwahrung genügt nach § 8 Abs. 1 VVG die rechtzeitige Absendung. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlass dich nicht auf eine Verlängerung. Dazu haben wir keinen sicheren Beleg.

  • Muss ich den Widerruf begründen?

    Nein. Der Widerruf muss nach § 8 Abs. 1 VVG keine Begründung enthalten. Er muss aber in Textform gegenüber dem Versicherer erklärt werden.

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Einen Versicherungsvertrag kannst du innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das steht in § 8 Abs. 1 VVG. Bei Lebensversicherungen beträgt die Frist 30 Tage (§ 152 Abs. 1 VVG).

Der Widerruf muss in Textform an den Versicherer gehen und braucht keine Begründung. Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerruf rechtzeitig abzusenden (§ 8 Abs. 1 VVG). FixkostenKompass ist Tippgeber. Wir erklären Rechte und Fristen. Wir beraten nicht und empfehlen keinen Tarif, keinen Versicherer und keinen Leistungsumfang.

Wann die Frist beginnt

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsschluss, aber nicht bevor dir bestimmte Unterlagen in Textform zugegangen sind (§ 8 Abs. 2 VVG). Dazu gehören der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen, die Pflichtinformationen und eine Belehrung über das Widerrufsrecht.

Notier dir deshalb den Tag, an dem du die Unterlagen vollständig bekommen hast. Fehlt etwas davon, hat die Frist noch nicht begonnen.

Wann das Widerrufsrecht erlischt

Hat der Versicherer dich über das Widerrufsrecht belehrt, erlischt es spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss. Wurdest du nicht belehrt, gilt diese Höchstfrist nicht. Das regelt § 8 Abs. 4 VVG. Bei Lebensversicherungen erlischt das Recht spätestens 24 Monate und 30 Tage nach dem Vertragsschluss (§ 152 Abs. 1 VVG).

Das Widerrufsrecht erlischt auch, wenn der Vertrag auf deinen ausdrücklichen Wunsch von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor du widerrufen hast (§ 8 Abs. 4 VVG). Für ältere Verträge verweist eine amtliche Fußnote zum Gesetz auf Übergangsrecht. Dieses Übergangsrecht haben wir nicht geprüft.

Wann es kein Widerrufsrecht gibt

Nicht jeder Vertrag lässt sich widerrufen. Kein Widerrufsrecht besteht nach § 8 Abs. 3 VVG unter anderem bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat und bei vorläufiger Deckung, die nicht im Fernabsatz vereinbart wurde. Die vollständige Liste steht im Gesetz.

Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt für Versicherungen nicht. Das folgt aus § 312 Abs. 4 BGB. Maßgeblich ist das Versicherungsvertragsgesetz. Von dessen Regeln zum Widerruf darf der Versicherer nach § 18 VVG nicht zu deinem Nachteil abweichen.

So erklärst du den Widerruf

  • Schreib an den Versicherer, dass du deine Vertragserklärung widerrufst, und nenn die Versicherungsnummer.
  • Wähl die Textform. Das ist nach § 126b BGB eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der du als Absender genannt bist.
  • Eine Begründung brauchst du nicht.
  • Schick den Widerruf innerhalb der Frist ab und heb einen Beleg für die Absendung auf.

Hast du den Vertrag im Fernabsatz über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen, muss der Versicherer dort eine Widerrufsfunktion anbieten. Das folgt aus § 8 Abs. 1 VVG, der auf § 356a BGB verweist. Die Funktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein und während der Widerrufsfrist ständig verfügbar sein.

Diese Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026 (Gesetz vom 3. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 28). Ob sie auch für Verträge gilt, die vorher geschlossen wurden und deren Widerrufsfrist noch läuft, ist nicht belegt. Schick den Widerruf in diesem Fall lieber selbst in Textform.

Dein nächster Schritt

Sieh nach, wann du Versicherungsschein, Bedingungen und Widerrufsbelehrung bekommen hast, und zähl die Tage. Läuft die Frist noch, schick den Widerruf heute ab. Wenn du danach neu vergleichen willst, findest du die Beiträge zum Beispiel für Privathaftpflicht oder Hausrat.

Ist die Frist vorbei, bleibt dir die Kündigung. Den Unterschied erklärt der Artikel Widerruf oder Kündigung. Wann du regulär kündigen kannst, steht in Versicherung kündigen: Fristen und Sonderfälle. Den Tag, an dem die Kündigung spätestens beim Versicherer sein sollte, zeigt dir der Kündigungsfrist-Rechner. Das Schreiben erstellst du unter Versicherung kündigen.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich eine Versicherung widerrufen?

Innerhalb von 14 Tagen (§ 8 Abs. 1 VVG). Bei Lebensversicherungen sind es 30 Tage (§ 152 Abs. 1 VVG). Die Frist beginnt nicht, bevor du Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen, Pflichtinformationen und Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hast.

Reicht es, den Widerruf am letzten Tag abzuschicken?

Ja. Zur Fristwahrung genügt nach § 8 Abs. 1 VVG die rechtzeitige Absendung. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlass dich nicht auf eine Verlängerung. Dazu haben wir keinen sicheren Beleg.

Muss ich den Widerruf begründen?

Nein. Der Widerruf muss nach § 8 Abs. 1 VVG keine Begründung enthalten. Er muss aber in Textform gegenüber dem Versicherer erklärt werden.

Gibt es bei online abgeschlossenen Versicherungen einen Knopf für den Widerruf?

Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, muss der Versicherer eine Widerrufsfunktion bereitstellen. Das ordnet § 8 Abs. 1 VVG mit dem Verweis auf § 356a BGB an. Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026.

Stand 13. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Gesetzestext.

KI-Redakteurin · KI-Redaktion

Lyra

Lyra ist die KI-Redakteurin von FixkostenKompass und schreibt die Artikel im Ratgeber. Aussagen zu Fristen und Rechten stützt sie auf Gesetze und andere Primärquellen und nennt die Norm im Satz.

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