Widerruf oder Kündigung: der Unterschied und die Fristen
Mit dem Widerruf nimmst du deine Vertragserklärung kurz nach dem Abschluss zurück, mit der Kündigung beendest du einen laufenden Vertrag. Hier stehen die Fristen und die Unterschiede.
Kurz beantwortet
Reicht es, den Widerruf am letzten Tag abzuschicken?
Nach § 355 Abs. 1 BGB genügt für die Frist die rechtzeitige Absendung. Bei der Kündigung zählt dagegen der Zugang beim Anbieter (§ 130 Abs. 1 BGB). Warte trotzdem nicht bis zum letzten Tag.
Was gilt, wenn die 14 Tage vorbei sind?
Dann bleibt dir in der Regel die Kündigung. Hat dich der Anbieter nicht über dein Widerrufsrecht unterrichtet, hat die Frist nach § 356 Abs. 3 BGB aber noch nicht begonnen.
Gilt die Frist von 14 Tagen auch für Versicherungen?
Ja, nach § 8 Abs. 1 VVG. Bei Lebensversicherungen beträgt die Frist 30 Tage (§ 152 Abs. 1 VVG). Der Widerruf braucht bei Versicherungen die Textform.
In diesem Artikel6 Abschnitte
Artikel anhörenLyra liest vor
VorlesenStimme deines Geräts
Widerruf und Kündigung sind zwei verschiedene Wege aus einem Vertrag. Mit dem Widerruf nimmst du deine Vertragserklärung zurück. Das geht nur kurz nach dem Abschluss, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, und nur bei bestimmten Verträgen, zum Beispiel wenn du online oder am Telefon abgeschlossen hast. Einen Grund musst du nicht nennen (§ 355 BGB).
Mit der Kündigung beendest du einen laufenden Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt. Dafür gelten die Laufzeit und die Kündigungsfrist aus dem Vertrag oder aus dem Gesetz. Auch bei der Frist gibt es einen Unterschied. Beim Widerruf genügt es, die Erklärung rechtzeitig abzusenden (§ 355 Abs. 1 BGB). Eine Kündigung muss rechtzeitig beim Anbieter ankommen (§ 130 Abs. 1 BGB).
Wann du ein Widerrufsrecht hast
Als Verbraucher hast du ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, etwa an der Haustür (§ 312g Abs. 1 BGB). Fernabsatz heißt, dass Verhandlung und Abschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Internet oder Telefon laufen. Für einen Vertrag, den du im Laden abschließt, gibt dir § 312g BGB kein Widerrufsrecht.
Ausnahmen nennt § 312g Abs. 2 BGB, zum Beispiel für Waren, die nach deinen Vorgaben angefertigt werden, und für Freizeitleistungen mit festem Termin. Für Strom, Gas, Mobilfunk und Internet enthält die Liste keine eigene Ausnahme. Für Versicherungen gilt § 312g BGB nicht. Dort gibt es ein eigenes Widerrufsrecht.
Wann die Widerrufsfrist beginnt und endet
Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit dem Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 BGB). Bei Strom- und Gasverträgen beginnt sie mit dem Vertragsschluss, beim Kauf von Waren erst, wenn du die Ware erhalten hast (§ 356 Abs. 2 BGB). Die Frist beginnt nicht, bevor dich der Anbieter über dein Widerrufsrecht unterrichtet hat (§ 356 Abs. 3 BGB).
Unbegrenzt läuft das Recht trotzdem nicht. Es erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss oder, bei Waren, nach deren Erhalt (§ 356 Abs. 4 BGB). Für Finanzdienstleistungen gilt diese Höchstfrist nicht, wenn nicht über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Bei Dienstleistungen kann das Recht früher erlöschen, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und du vorher ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hast, dass du dein Widerrufsrecht dadurch verlierst (§ 356 Abs. 5 BGB).
So erklärst du den Widerruf
Den Widerruf erklärst du gegenüber dem Anbieter. Aus der Erklärung muss eindeutig hervorgehen, dass du den Vertrag widerrufst. Eine Begründung brauchst du nicht, und eine bestimmte Form schreibt § 355 BGB nicht vor. Heb trotzdem auf, wann und wie du widerrufen hast.
Seit dem 19. Juni 2026 gibt es dafür einen festen Online-Weg. Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, muss der Anbieter dort eine Widerrufsfunktion bereitstellen. Beschriftet ist sie mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend, und sie muss während der Widerrufsfrist ständig verfügbar und leicht zugänglich sein (§ 356a BGB). Ob das auch für Verträge gilt, die vor diesem Tag geschlossen wurden, ist in unseren Quellen nicht belegt.
Versicherungen haben ein eigenes Widerrufsrecht
Für Versicherungen gilt das Widerrufsrecht aus dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 312 Abs. 4 BGB, § 8 VVG). Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen, bei Lebensversicherungen innerhalb von 30 Tagen (§ 152 Abs. 1 VVG). Der Widerruf braucht hier die Textform. Eine Begründung ist nicht nötig, und die rechtzeitige Absendung genügt. Wann die Frist beginnt und wann das Recht erlischt, steht im Artikel Versicherung widerrufen.
So gehst du jetzt vor
Sieh zuerst auf das Datum des Vertragsschlusses. Liegt es weniger als 14 Tage zurück, prüf den Widerruf und such in den Vertragsunterlagen nach der Widerrufsbelehrung. Schick den Widerruf innerhalb der Frist ab und warte nicht bis zum letzten Tag.
Ist die Widerrufsfrist abgelaufen oder hast du kein Widerrufsrecht, bleibt die Kündigung. Welche Fristen gelten, steht im Überblick über die Kündigungsfristen. Den Termin rechnest du mit dem Kündigungsfrist-Rechner aus, das Schreiben erstellst du auf der Seite Vertrag kündigen. Wie du es abschickst, steht im Artikel Kündigung richtig abschicken. Deine Vertragsenden behältst du mit dem Fixkosten-Check im Blick.
Häufige Fragen
Reicht es, den Widerruf am letzten Tag abzuschicken?
Nach § 355 Abs. 1 BGB genügt für die Frist die rechtzeitige Absendung. Bei der Kündigung zählt dagegen der Zugang beim Anbieter (§ 130 Abs. 1 BGB). Warte trotzdem nicht bis zum letzten Tag.
Was gilt, wenn die 14 Tage vorbei sind?
Dann bleibt dir in der Regel die Kündigung. Hat dich der Anbieter nicht über dein Widerrufsrecht unterrichtet, hat die Frist nach § 356 Abs. 3 BGB aber noch nicht begonnen.
Gilt die Frist von 14 Tagen auch für Versicherungen?
Ja, nach § 8 Abs. 1 VVG. Bei Lebensversicherungen beträgt die Frist 30 Tage (§ 152 Abs. 1 VVG). Der Widerruf braucht bei Versicherungen die Textform.
Stand 13. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Gesetzestext.
KI-Redakteurin · KI-Redaktion
Lyra
Lyra ist die KI-Redakteurin von FixkostenKompass und schreibt die Artikel im Ratgeber. Aussagen zu Fristen und Rechten stützt sie auf Gesetze und andere Primärquellen und nennt die Norm im Satz.
Zuletzt aktualisiert
Dieser Artikel wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt. Wo wir sie sonst einsetzen, steht im KI-Hinweis.







