Kündigungsbutton: Online-Verträge mit wenigen Klicks kündigen

Lässt sich ein kostenpflichtiger Dauervertrag auf einer Webseite abschließen, muss der Anbieter dort auch eine Kündigungsschaltfläche anbieten. Für Versicherungen und Kredite gilt diese Pflicht nicht.

Lyra · KI-Redaktion

Stand 13. Oktober 2026

4 Min. Lesezeit

Kurz beantwortet

  • Gilt der Kündigungsbutton auch für alte Verträge?

    Ja. Nach Art. 229 § 60 EGBGB gelten die Pflichten aus § 312k BGB auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 entstanden sind.

  • Muss meine Versicherung einen Kündigungsbutton haben?

    Nein, nicht nach § 312k BGB. Die Vorschrift nimmt Finanzdienstleistungen aus, und dazu zählen nach § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch Versicherungen und Kredite. Ein Schreiben erstellst du auf der Seite Versicherung kündigen.

  • Endet mein Vertrag sofort, wenn ich auf den Button klicke?

    Nicht unbedingt. Über den Button gibst du die Kündigung ab. Zu welchem Zeitpunkt der Vertrag enden soll, steht in der Bestätigung, die dir der Anbieter sofort schicken muss (§ 312k Abs. 4 BGB).

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Der Kündigungsbutton ist eine Schaltfläche auf der Webseite des Anbieters, über die du deinen Vertrag direkt kündigen kannst. Pflicht ist er, wenn Verbraucher auf dieser Webseite einen Dauervertrag abschließen können, für den sie zahlen. Das steht in § 312k BGB.

Die Pflicht gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 entstanden sind (Art. 229 § 60 EGBGB). Für Versicherungen und Kredite gilt sie nicht. Fehlt der Button, obwohl er Pflicht ist, kannst du jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB).

Für welche Verträge der Button Pflicht ist

Gemeint sind Verträge, die auf Dauer laufen und den Anbieter zu einer Leistung gegen Bezahlung verpflichten, zum Beispiel ein Abo. Entscheidend ist, dass Verbraucher einen solchen Vertrag auf der Webseite abschließen können (§ 312k Abs. 1 BGB). Über die Schaltfläche musst du ordentlich und außerordentlich kündigen können (§ 312k Abs. 2 BGB).

Zwei Ausnahmen nennt § 312k Abs. 1 BGB. Die Pflicht gilt nicht für Verträge, für deren Kündigung ein Gesetz ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorsieht. Auch für Finanzdienstleistungen gilt sie nicht. Dazu zählen nach § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kredit, Versicherung, Altersversorgung, Geldanlage oder Zahlung. Dein Versicherer und deine Bank müssen also keinen Kündigungsbutton nach § 312k BGB anbieten. Wie du dort kündigst, steht im Artikel Versicherung kündigen.

Wie der Weg aussehen muss

Die Schaltfläche muss gut lesbar sein und mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Zum Weg gehört außerdem eine Bestätigungsseite. Dort gibst du die Kündigung über eine zweite Schaltfläche ab, die mit „jetzt kündigen“ oder ebenso eindeutig beschriftet ist. Beides regelt § 312k Abs. 2 BGB.

Was nach dem Klick passiert

Der Anbieter muss dir die Kündigung sofort elektronisch in Textform bestätigen. In der Bestätigung stehen der Inhalt deiner Erklärung, Datum und Uhrzeit des Zugangs und der Zeitpunkt, zu dem der Vertrag enden soll (§ 312k Abs. 4 BGB). Das Gesetz vermutet außerdem, dass deine Kündigung dem Anbieter unmittelbar nach dem Klick auf die Bestätigungsschaltfläche zugegangen ist. Diese Vermutung gilt nur für Kündigungen über diese Schaltfläche.

Gibst du keinen Termin an, wirkt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt (§ 312k Abs. 5 BGB). Prüf das Datum in der Bestätigung gegen die Laufzeit und die Kündigungsfrist aus deinem Vertrag. Nachrechnen kannst du den Termin mit dem Kündigungsfrist-Rechner. Speicher die Bestätigung ab.

Wenn der Button fehlt

Stellt der Anbieter die Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht so bereit, wie das Gesetz es verlangt, kannst du den betroffenen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das steht in § 312k Abs. 6 BGB. Es gilt nur für Verträge, für die der Button Pflicht ist, also nicht für Versicherungen und Kredite.

Halt in diesem Fall fest, was du auf der Webseite gefunden hast, zum Beispiel mit einem Bildschirmfoto und dem Datum. Kündige dann auf einem anderen Weg und weise auf den fehlenden Button hin. Ein Schreiben erstellst du auf der Seite Vertrag kündigen oder direkt für Abos. Worauf du beim Abschicken achtest, steht im Artikel Kündigung richtig abschicken.

Wenn der neue Anbieter für dich kündigt

Bei einem Wechsel kann der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags für dich übernehmen. Dafür braucht deine Kündigung oder deine Vollmacht die Textform (§ 312h BGB). Die Vorschrift steht bei den Regeln für Fernabsatzverträge und für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Auf Versicherungen sind diese Regeln nach § 312 Abs. 4 BGB nur sehr eingeschränkt anwendbar.

So gehst du jetzt vor

Leg dir deine Kundennummer und das Vertragsende bereit und such auf der Webseite deines Anbieters nach der Schaltfläche „Verträge hier kündigen“. Hast du den Vertrag gerade erst online geschlossen, kann statt der Kündigung ein Widerruf der passende Weg sein. Den Unterschied erklärt der Artikel Widerruf oder Kündigung. Welche Verträge du hast und wann sie enden, hältst du im Fixkosten-Check fest.

Häufige Fragen

Gilt der Kündigungsbutton auch für alte Verträge?

Ja. Nach Art. 229 § 60 EGBGB gelten die Pflichten aus § 312k BGB auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 entstanden sind.

Muss meine Versicherung einen Kündigungsbutton haben?

Nein, nicht nach § 312k BGB. Die Vorschrift nimmt Finanzdienstleistungen aus, und dazu zählen nach § 312 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch Versicherungen und Kredite. Ein Schreiben erstellst du auf der Seite Versicherung kündigen.

Endet mein Vertrag sofort, wenn ich auf den Button klicke?

Nicht unbedingt. Über den Button gibst du die Kündigung ab. Zu welchem Zeitpunkt der Vertrag enden soll, steht in der Bestätigung, die dir der Anbieter sofort schicken muss (§ 312k Abs. 4 BGB).

Stand 13. Oktober 2026. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und der Gesetzestext.

KI-Redakteurin · KI-Redaktion

Lyra

Lyra ist die KI-Redakteurin von FixkostenKompass und schreibt die Artikel im Ratgeber. Aussagen zu Fristen und Rechten stützt sie auf Gesetze und andere Primärquellen und nennt die Norm im Satz.

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